Realisierungswettbewerb Neubau Wohnanlage an der Oberen Pfalzgrafstraße "Erna Angerbach wohnt im Grünen"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freising.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Wohnanlage an der Oberen Pfalzgrafstraße "Erna Angerbach wohnt im Grünen"
Gegenstand des Wettbewerbs ist unter dem Aspekt des Modellvorhabens des Experimentellen Wohnungsbaus „Klimaanpassung im Wohnungsbau“:
• Ein städtebaulicher Gesamtentwurf
• Die Planung eines sinnvollen ersten Bauabschnitts mit insgesamt mind. 25 Wohneinheiten. Der erste Bauabschnitt sieht ein Multifunktionsgebäude und ein Wohngebäude vor. Ein Multifunktionsgebäude ist ein Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen. Darin unterzubringen ist in jedem Fall die Stellplatzanlage für das gesamte Wohngebiet und Wohnungen, sowie in Abhängigkeit vom Energiekonzept eine Energiezentrale; auch Räume für flexible Nutzungen, die dem Quartier dienen (Gemeinschaftsräume, Coworking-Space) können hier vorgesehen werden.
• Die Gestaltung der Freianlagen.
Die Stadt Freising möchte auf stadteigenen zentralen Grundstücken einen kommunalen, klimaangepassten und bezahlbaren Wohnungsbau mit Freiflächen im Rahmen des Modellvorhabens des Experimentellen Wohnungsbaus „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr errichten. Intensive Voruntersuchungen haben ergeben, dass der vorhandene Gebäudebestand
aus den 1950–1960er Jahren nicht erhalten werden kann und komplett abgebrochen werden muss. Der Baum- und Gehölzbestand hingegen ist sehr
wertvoll und soll soweit wie möglich erhalten bleiben. Der Schwerpunkt des Modellprojekts liegt auf einer gesamtheitlichen Lösung zur Klimaanpassung sowohl hinsichtlich des Städtebaus und der Gebäude als auch der Freiflächen. Dafür sollen in diesem Wettbewerb zum einen ein gesamtheitliches städtebauliches Konzept entwickelt und zum anderen ein erster Bauabschnitt ausgearbeitet werden. Gleichzeitig sollen die Ziele des Klimaschutzes für eine klimagerechte und energieeffiziente Stadt mit diesem Bauvorhaben umgesetzt werden.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Der Beginn der Planung ist unmittelbar nach Beauftragung, im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens, vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
- Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum.
- Angabe der Adresse und Kontaktdaten, von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
- Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung,dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1) dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ besitzen;
2) dass bei keinem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen;
3) dass sich kein Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrfach bewirbt,
4) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021 über den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den Lph. 2 bis einschließlich 8 vorliegt,
5) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021 über den Neubau eines Wohngebäudes mindestens mit den Lph. 2 bis einschließlich 8 vorliegt,
6) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Freianlagen" § 39 HOAI 2021 für die Neugestaltung einer Freianlage für Wohngebäude mindestens mit den Lph. 2 bis einschließlich 8, vorliegt,
7) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Gebäude und Innenräume in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden. Bei Teilnehmergemeinschaften ist dies von jedem Mitglied nötig.
8) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Freianlagen in Höhe von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden (bei Teilnehmergemeinschaften von jedem Mitglied).
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a. Angaben zum Unternehmen
b. Name des Referenzprojekts
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
d. Zeitpunkt Fertigstellung Leistungsphase 8 (Monat/Jahr) (nur nach 1.1.2012)
e. Brutto-Grundfläche / Fläche in m²
f. der eigene prozentuale Leistungsanteil
Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Unter denjenigen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 11 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 4 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Bei Referenzen zum Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche:
— 1.000 m² oder mehr= 3,0 Punkte,
— 750 m² oder mehr= 2,0 Punkte,
— 500 m² oder mehr= 1,0 Punkte,
— weniger als 500 m² = 0 Punkte.
Bei Referenzen zum Neubau Wohngebäude wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche:
— 1.000 m² oder mehr= 3,0 Punkte,
— 750 m² oder mehr= 2,0 Punkte,
— 500 m² oder mehr= 1,0 Punkte,
— weniger als 500 m² = 0 Punkte.
Bei der Referenz Freianlage wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Fläche:
— 2.000 m² oder mehr= 5,0 Punkte,
— 1.500 m² oder mehr= 4,0 Punkte,
— 1.000 m² oder mehr= 3,0 Punkte,
— weniger als 1.000 m² = 0 Punkte.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
• Städtebauliches Gesamtkonzept
• Wohn- und Freianlagenqualität, auch unter sozialen Gesichtspunkten
• Maßnahmen zu Klimaschutz/-anpassung unter Beachtung
- der städtebaulichen Anordnung,
- der Gestaltung der Gebäude,
- der Funktionalität der Gebäude, z. B. Grundrisse, Flexibilität der Grundrisse,
- der Gestaltung der Freiräume und
- der Funktionalität der Freiräume z. B. Erhalt Baumbestand, Nutzungsmöglichkeiten, Versiegelung, Artenvielfalt, Frischluftschneisen, Regenwassermanagement etc.
• Aspekte des klimagerechten Bauens (Passive Strategien)
• Umsetzbarkeit des Energie- und Nachhaltigkeitskonzeptes
• Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und im Unterhalt
1. Preis 33.000 €
2. Preis 25.000 €
3. Preis 13.000 €
Anerkennungen 13.000 €
Preissumme gesamt (netto) 84.000 €
zzgl. 19 % gesetzl. MwSt. 15.960 €
Preissumme gesamt (brutto) 99.960 €
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Verfahren und zur Bewerberauswahl, die nicht bis zum 15.01.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über plattform.aumass.de abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des Spam-Ordners.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
- Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9
- Freianlagen § 39 HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 der Leistungsbilder § 34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ und § 39 HOAI 2021 „Freianlagen“ sowie ggf. das Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf nach Anlage 9 HOAI, Leistungsphasen 1–3, beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung jeweils aller Leistungsphasen besteht nicht.
Im Falle einer Umsetzung der Maßnahme beabsichtigt der Auftraggeber jeweils einen Auftragnehmer mit den Leistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume und einen Auftragnehmer mit den Leistungen im Leistungsbild Freianlagen zu beauftragen.
Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt ist z. Z. nicht beabsichtigt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).