SAP S/4HANA Utilities
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP S/4HANA Utilities
Das bisher genutzte Produkt SAP IS-U wurde zum Jahr 2027, weitere Komponenten sogar zum Jahr 2025, vom Hersteller SAP abgekündigt. Wesentliche Vertriebsprozesse (Abrechnung) werden mit Hilfe der Software abgewickelt. SAP bietet mit dem Produkt SAP S/4HANA Utilities und verbundenen SAP Cloud Komponenten ein Folgeprodukt an.
Nürnberg
Neben der SAP-Neu-Lizensierung (Beschaffung von Lizenzen) wurde die Nutzung von Cloud-Komponenten aus dem SAP Cloud Plattform-Portfolio beauftragt, um die bisherigen Funktionalitäten umfassend auf einer neuen Technologie-Plattform nutzen zu können.
Optional ist nur die Anzahl der Nutzer und die Anzahl der Marktlokationen (Zählpunkte).
Die Direktbeauftragung von SAP erfolgt auf der Grundlage Ausnahmetatbestände gemäß §13 Absatz 2 Nr. 3 SektVO, §13 Absatz 2 Nr. 5 SektVO und §13 Absatz 2 Nr. 8 SektVO.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
- Günstiger Erwerb durch Nutzung einer besonders vorteilhaften, kurzfristigen Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den Marktpreisen liegt
Die N-ERGIE setzt seit sehr vielen Jahren die betriebswirtschaftlichen Systeme der Firma SAP ein. Die Systeme haben eine tiefe Integration in fast alle betriebswirtschaftlichen Prozesse des Konzerns (Stichwort: ERP-System) gefunden. Mit dem Einsatz der SAP-Software stellt die N-ERGIE nicht nur die ineinandergreifende Funktionalität zwischen technischen und kaufmännischen Prozessen dar, sondern stellt darüber hinaus auch die Gesetzmäßigkeit dieser Prozesse in einem Konzern mit kritischer Infrastruktur sicher.
Die N-ERGIE möchte mit dem Wechsel auf S/4 HANA Utilities den technologischen Wandel im Bereich der IT-Systeme (Plattformgedanke) und die Erfüllung der IT-Sicherheitskriterien sicherstellen. Eine weitere Nutzung der Systeme wäre neben sicherheitsrelevanten Überlegungen auch kommerziell nicht möglich, da die bisherige Software von SAP abgekündigt wurde. Alle bisher lizensierten spezifischen Produkte und deren Kosten im Bereich ISU wurden mit dem Wechsel auf S/4 HANA Utilities angerechnet. Dadurch ergibt sich für die N-ERGIE ein kommerzieller Nutzen. Die Wartung der Systeme wird auf der Basis bestehender Wartungsvereinbarungen fortgeführt. Durch die weitere bzw. erweiterte Nutzung von SAP-Komponenten (auch Cloud-Komponenten) wird der Anpassungsaufwand an bestehende Systeme und die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme minimiert und sichert auch fortan die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Die N-ERGIE baut damit weiterhin auf die Berücksichtigung branchenspezifischer Lösungen durch die SAP.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lizensierung SAP s/4HANA Utilities mit Cloud-Komponenten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Wir verweisen auf die Regelungen des § 135 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb der in § 135 Abs. 2 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).