Gegenstand der Ausschreibung war die Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen für die Polizeihubschrauberstaffel Bayern.
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.polizei.bayern.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
NUTS-Code DE2 Bayern
1. Die acht Hubschrauber müssen eine EASA-Zulassung unter Einhaltung der Bauvorschrift CS 29 aufweisen und werden in Anlehnung an die VO (EU) 965/2012, sowie VO (EU) 2018/1139 und VO (EU) 1321/2014 betrieben. Darüber hinaus ist die Zulassung zum Betrieb unter VFR Tag und Nacht, unter Nutzung von Bildverstärkerbrillen (NVIS), Dual- und Single Pilot IFR sowie Human External Cargo (AMC OPS.SPA.001.HEC(b)) erforderlich. Der Hubschrauber muss bei Betrieb mit Zweimanncockpit (Dualpilot) für den Transport von acht weiteren Personen (Passagieren) zugelassen sein. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erstangebote müssen die erforderlichen Zulassungen gemäß Bau- und Betriebsvorschriften der Hubschrauber bestehen. Ziel ist es, einen Hubschrauber mit möglichst hoher Nutzlast im Verhältnis zu seinem möglichst geringen Gesamtgewicht (Maximum Takeoff Mass, MTOM) zu beschaffen. Zur Sicherstellung einer hohen taktischen Flexibilität sollen die Außenmaße des Hubschraubers (Hauptrotordurchmesser und Gesamtlänge) möglichst gering sein. Die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt, welche sich aus dem Rund-umdie-Uhr-Einsatzbetrieb (24/7) ergeben, sollen durch niedrige Emissionswerte (Kraftstoffverbrauch und daraus resultierende Abgasemissionen sowie Lärmemissionen) möglichst gering gehalten werden.
2. Die Hubschrauber müssen in allen technisch relevanten Eigenschaften baugleich sein. Dies beinhaltet, dass alle Hubschrauber dem zuletzt ausgelieferten Hubschrauber („form, fit, function“) entsprechen. Bereits an den Auftraggeber gelieferte Hubschrauber sind nachträglich auf den Entwicklungsstand des zuletzt ausgelieferten Hubschraubers nachzurüsten. Sie müssen über Glascockpit neuester Technologie sowie 4-Achsen-Autopilot-Anlagen verfügen. Alle Hubschrauber müssen über die Fähigkeit verfügen, mit der unten beschriebenen flexiblen Missions-Ausrüstung multifunktional eingesetzt zu werden. Die Einsetzbarkeit der Hubschrauber für die verschiedenen Aufgaben soll ohne aufwändige Umbaumaßnahmen möglich sein. Diese Ausrüstung umfasst
u.a.
• Elektrooptisches System (EOS) mit Arbeitsplatz für EOS-Operator,
• Hochleistungssuchscheinwerfer (HISL),
• Rettungswinde,
• Lasthakensystem für HEC/NHEC,
• Fast Roping/Rappeling.
Aufgrund einsatztaktischer Erfordernisse und bewährter Verfahren der Bayerischen Polizei und ihrer Kooperationspartner (z.B. Bergwacht und Wasserwacht) ist es notwendig, dass der verantwortliche Pilot vom rechten Sitz fliegt und die Winde auf der linken Seite des Hubschraubers angebracht ist. Ferner soll eine Windenlast von 300 Kilogramm möglich sein. Die Zulassung der Winde auf dem angebotenen Hubschrauber ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen. Die Hubschrauber der Bayerischen Bereitschaftspolizei müssen zudem den Anforderungen ihrer Aufgaben im Rettungsdienst gemäß Art. 2 Abs. 1, Abs. 4 Polizeiaufgabengesetz (PAG) i.V.m. Ziffer 1.2 Satz 2, Ziffer 1.5, Ziffer 1.5.4, Ziffer 1.7.2.3 der Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke v. 12. April 2002 genügen. Im Rahmen der primären Personenrettung (helicopter emergency medical service (HEMS)) ist es hierzu erforderlich, dass die Anforderungen an den Krankenraum, gemäß Ziffer 4 der DIN EN 13718-2, „Medizinische Fahrzeuge und ihre Ausrüstung – Luftfahrzeuge zum Patiententransport – Teil 2: Operationelle
und technische Anforderungen an Luftfahrzeuge zum Patiententransport“ (Fassung: Oktober 2020) für HEMS erfüllt werden. Der Einbau von medizinischen Geräten gem. Ziff. 4.3 und 4.7 der DIN EN 13718-2 wird nicht Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.
3. Bei der Beschaffung der neuen Hubschrauber für die Bayerische Polizei ist die Anforderung an die zunehmende Digitalisierung, sowohl bei der Polizei als auch in der Luftfahrt zu berücksichtigen. Daraus begründet sich zukünftig der Bedarf, eine sichere und breitbandige Verbindung zwischen dem Hubschrauber und den kommerziellen Breitband-Mobilfunknetzen lückenlos bereitzustellen. Die vollumfängliche Nutzung als Polizeihubschrauber setzt zudem eine Einbindung in die bestehende IuK-Struktur der Bayerischen Polizei sowie eine effektive Anbindung an das Digitalfunk BOS-Netz (TETRA) voraus. Dies beinhaltet die effiziente Integration von
- TETRA-Funkgeräten,
- Taktischen Funkgeräten (2-Meter und Wideband),
- Telefoniefunktion,
- Hochleistungsroutern,
- Bordgebundenen Missionscomputern.
In die Hubschrauber ist hierzu eine leistungsfähige IT-Technik zu integrieren, welche eine effektive und effiziente Nutzung dieser Systeme während sämtlicher Flugphasen und über den gesamten
Geschwindigkeitsbereich ermöglicht. Erwartet wird eine stabile Internetverbindung über kommerzielle Breitbandnetze (soweit diese örtlich verfügbar sind) und die perspektivische Möglichkeit der Nutzung neuester Technologien (z.B. 5G). Die Luftfahrtzulassung der hierfür erforderlichen Komponenten ist bis zur Auslieferung des ersten Hubschraubers nachzuweisen.
4. Die Einführung des komplexen Hubschraubers macht es notwendig, sowohl das fliegende Personal, als auch das technische Personal der Polizeihubschrauberstaffel Bayern durch den Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, bezüglich des neuen Hubschraubermodells zu schulen und dieses bei der Lizensierung auf das neue Hubschraubermodell zu unterstützen.
5. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit der Hubschrauber überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Erstbevorratung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Bodengeräte für Hubschrauber und Triebwerke gemäß der „inital provision list“ zur Deckung des Bedarfs für die ersten drei Jahre. Grundlage der Erstbevorratung ist dabei der Einsatz von acht Hubschraubern mit einem jährlichen Flugstundenaufkommen von ca. 500 Flugstunden pro Hubschrauber. Die Übergabe der von der Erstbevorratung umfassten Gegenstände nach der „inital provision list“ des Auftragnehmers bzw. Triebwerkherstellers an den Auftraggeber erfolgt mit der Auslieferung des ersten Hubschraubers.
34711500 Hubschrauber
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
1. Leistung. Gewichtung 70
2. Preis. Gewichtung 30
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S 247-615322 vom 18.12.2020
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 2020/S 247-615322 Bezeichnung: Lieferung von acht multifunktionalen Hubschraubern der 4-Tonnen Klasse, nebst Zusatzausrüstung und weiteren Leistungen für die Polizeihubschrauberstaffel BayernOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de