Baumeisterarbeiten BA 2; BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern Referenznummer der Bekanntmachung: 621.19.5/148
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeisterarbeiten BA 2; BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Maßnahme: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Leistung: Baumeisterarbeiten (BA 2)
Gymnasiumstraße 4, 96106 Ebern
- Verbauarbeiten DIN 18303 T 8,0 bis 9,0m, (Bohrarbeiten DIN 18301, Verbauarbeiten DIN 18303): ca. 100 m2
- Erdarbeiten Baugrube, Aushub Baugrube: ca. 950 m3
- Betonarbeiten
Ortbeton Bodenplatte EG Stahlbeton 20cm: ca. 770 m2
Ortbeton Innenwände UG-2.OG Stahlbeton 24-30cm: ca. 950 m2
Ortbeton Decken EG-1.OG Stahlbeton 30cm: ca. 1540 m2
Ortbeton Decke 2.OG Stahlbeton 30cm: ca. 770 m2
- Stahlbeton-Fertigteile, FT-Treppenläufe EG-2.OG: 8 St
- Bewehrung, Betonstabstahl BSt500S(A)/M(A) in Ortbeton-Bauteilen: ca. 102.000 kg
- Mauerarbeiten, Mauerwerk Außenwand EG-2.OG Planziegel 42,5cm Dünnbettmörtel: ca. 1300 m2
Baubeginn: 07.02.2022
Zwischenfrist - Fertigstellung Bodenplatte: 13.04.2022
Ende: 29.08.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumeisterarbeiten BA 2; BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.