Medizinische Ausrüstung - Vitaldatenmonitore zur Spot-Check-Messung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmu-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Ausrüstung - Vitaldatenmonitore zur Spot-Check-Messung
Das Klinikum der Universität München benötigt bei angespannter Pflegesituation Spot-Check-Monitore zur schnelleren Messung von Vitaldaten von Patienten.
München
Der Auftrag setzt sich zusammen aus dem Kauf und der Lieferung aus:
- 150 WIFI CSM, NIBP, MASIMO, BRAUN PRO6000; PLUG2
- 150 Connex Spot Mobile Work Stand
- 150 Device Connectivity License
- 150 JADAK Barcode/RFID READER
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In Bayern nimmt die Infektionslage weiter rasant zu, was sich direkt in den Hospitalisierungen sowohl auf ICU als auch in der Normalpflege wiederspiegelt. Die Corona-Bettenbelegung in den Münchner Krankenhäusern steigt seit Anfang November 2021 rapide. Das LMU Klinikum rechnet mit weiter schnell zunehmenden Zahlen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern trug den steigenden Zahlen Rechnung, in dem es zum 11.11.2021 den Katastrophenfall ausgerufen hat.
Die derzeitige Situation ist als unvorhergesehenes Ereignis einzustufen.
Ein Ende der sogenannten „4. Welle“ ist nicht abzusehen. Vielmehr ist zu befürchten, dass aufgrund der möglicherweise infektiöseren Sars-CoV-2-Variante Omikron es zu einer nochmals deutlicheren Steigerung der Infektionsfälle und der Hospitalisierung kommt. Aufgrund der neuen Virusvariante Omikron steht zu befürchten, dass es zu einer weiteren Ansteckungswelle und zu mehr Impfdurchbrüchen kommen wird.
Bei ohnehin angespannter Personalsituation des Klinikums im Pflegebereich müssen die Abläufe im Pflegebereich weitestgehend gestrafft werden und die Kapazitäten der einzelnen Pflegekräfte so weit möglich geschont werden, um eine möglichst große Anzahl von Patienten versorgen zu können. Die Spot-Check-Monitore der Firma Welch Allyn bieten die Möglichkeit, die Vitalparameter des Patienten durch Scannen des Patienten in Sekunden abzufragen, was eine erhebliche Zeiteinsparung am Bett des Patienten bedeutet.
Da schon die überwiegende Mehrheit der Stationen am Standort Großhadern mit den Spot-Check-Monitoren von der Welch Allyn insbesondere im Rahmen der 2. Corona Welle ausgestattet wurden und ein einheitliches Bedienkonzept für die Mitarbeiter in der Pflege und im ärztlichen Dienst in diesen Krisenzeiten unerlässlich ist, müssen die zusätzlichen Vitaldatenmonitore zwingend über die Fa. Welch Allyn beschafft werden.
Es handelt sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit, die ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigt. Selbst wenn man in einem Offenen Verfahren lediglich die Mindestfristen in Ansatz brächte, würde die Beschaffung mindestens einen Zeitraum von 5 Wochen in Anspruch nehmen. Dies ist bei der geschilderten bedrohlichen Situation mit Auslastung der Krankenhäuser und in Anbetracht der hohen Schutzgüter Leben und Gesundheit nicht zu verantworten. Somit besteht auch ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der unvorhergesehenen verschärften Pandemiesituation und der Unmöglichkeit, die (verkürzten) Fristen einzuhalten, da die Einhaltung der Fristen zu einer weiteren Gefährdung von Menschenleben führen würde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]