Patientenmonitoring für Neonatologie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmu-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenmonitoring für Neonatologie
Das Klinikum der Universität München benötigt für seine Neonatologie ein System des Patientenmonitorings.
München
Der Auftrag Patientenmonitoring setzt sich zusammen aus dem Kauf und der Lieferung von
15x MX750 mit 4x MX450 & 21x X3 als Transportkonzept vernetzt über PICiX auf Ref. C auf Station
I10B im Campus Großhadern
Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In München wurden für Donnerstag, 09.12.2021, 652 neue Corona-Fälle (einschließlich 53 Nachmeldungen) und 12 weiterere Todesfälle gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 134.115 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 120.898 Personen, die bereits genesen sind, 11.680 aktuell Infizierte sowie insgesamt 1.537 Todesfälle.
Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 330,3 (Stand 10.12.2021).
Die Corona-Bettenbelegung in den Münchner Krankenhäusern steigt seit Anfang November 2021 - trotz derzeit leicht rückläufiger Infektionszahlen - weiter rapide an. Ein Ende der sogenannten „4. Welle“ ist nicht abzusehen. Vielmehr ist zu befürchten, dass aufgrund der (möglicherweise) infektiöseren Sars-CoV-2-Variante Omikron es zu einer nochmals deutlicheren Steigerung der Infektionsfälle und der Hospitalisierung kommt. Auch ist nicht auszuschließen, dass die neue Virusvariante zu mehr Impfdurchbrüchen führt.
Die derzeitige Situation ist als unvorhergesehenes Ereignis einzustufen.
Der Pflegemangel hat besonders schwere Auswirkungen auf die Versorgung der Früh- und Neugeborenen im Großraum München. Die Pandeimie führt zu einer weiteren massiven Verschärfung dieser Situation, was sich dadurch begründet, dass bei den vielen Corona-Patienten in der Bevölkerung auch immer mehr Schwangere, die ein hohes Risiko haben, schwer zu erkranken in die Klinik kommen. Deren Kinder müssen dann zunächst isoliert werden und lt. RKI in einem 1:1 Prinzip pflegerisch versorgt werden. Eine Pflegekraft ist dann pro Neugeborenem einer C-19 positiven Mutter bis zu 60 Minuten in einem Isolationszimmer um das Kind zu versorgen (füttern, wickeln, Atemhilfe etc.) und zu dokumentieren. Dies macht sie 6-8 mal am Tag.
Das Patientenmonitoring bildet über das Patientendatenmanagementsystem (PDMS) für die Neonatologie die digitale Patientenakte ab und verringert so die Dokumentationszeit am Bett und spielt so Pflegekapazitäten für andere Kinder frei.
In dem PDMS fließen über ein IT-Netz alle relevanten Daten von Blutgasanalyse (BGA), Laborergebnissen, Beatmungsgeräten, Infusionstechnik / Medikamentenpumpen und Patientenmonitoring minutengenau am Bettplatz zusammen, ohne dass die Ärzte oder Pflegekräfte dies besonders dokumentieren müssten. Der Dokumentationsaufwand reduziert sich durch das PDMS erheblich, was sich unmittelbar auf die Kapazitäten der Pflegekräfte für die kleinen Patienten auswirkt.
Gleichzeitig verfügen allein die zu beschaffenden Monitore der Fa. Philips über eine neonatale Atemüberwachung (Funktion Oxy-CRG), um bei Frühchen Atempausen leichter zu überwachen. Es kann Pflegekräften helfen, kritische Zustände zu erkennen, einschließlich Apnoe-Zauber, obstruktive Apnoe, gemischte Apnoe, periodische Atmung und gestörte Atmung. Somit werden die Frühchen – trotz Pflegekräftemangel - besser überwacht.
Für dieses Beschaffungsvorhaben bestehen damit aufgrund der äußerst angespannten Situation auf der Neonatologie äußerst dringliche und zwingende Gründe, die zu einem sofortigen Handeln zwingen und die Einhaltung der in anderen Verfahren (auch verkürzten) vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Patientenmonitoring Neonatologie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.philips.de/healthcare
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]