Brandschutz-Fachplaner für brandschutztechnische Ertüchtigung des Bibliotheksbaus Deutsches Museum Referenznummer der Bekanntmachung: 21-083-00
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutz-Fachplaner für brandschutztechnische Ertüchtigung des Bibliotheksbaus Deutsches Museum
Bis zu einer umfassenden Sanierung und Modernisierung ist der Bibliotheksbau brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass der Betrieb fortgesetzt werden kann. Neben baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen wie zum Beispiel dem Einbau von Brandbekämpfungs- und Rauchabschnitten, soll insbesondere die Installation einer Brandmelde- und Alarmierungsanlage dazu dienen, die baulichen Mängel bis zu einer Komplettsanierung zu kompensieren.
Als Grundlage dient das Brandschutzkonzept von hhp berlin vom Februar 2016, in dem das Gebäude unter Berücksichtigung der vorangegangenen Baugenehmigungen und des vorgefundenen Bestandes bewertet wurde. Darin sind die grundlegend erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des brandschutztechnischen Bestandes benannt. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Brandschutznachweis sind nur Interimsmaßnahmen und nicht gleichzusetzen mit einer Kernsanierung oder einem genehmigungsfähigen Bauwerk.
Deutsches Museum Bibliotheksbau
Museumsinsel 1
80538 München
Im Norden schließt an den Bibliotheksbau der Kongressbau („Forum der Zukunft“) an und im Süden der Sammlungsbau. Dazwischengeschaltet sind jeweils Innenhöfe, im Norden der sog. Posthof und im Süden der Museumsinnenhof mit dem derzeitigen Haupteingang zum Museum und zum Bibliotheksbau.
Der Bibliotheksbau steht wie der Großteil der Gebäude auf der Museumsinsel unter Denkmalschutz. Er umfasst ca. 25.000 m² BGF und besteht im Wesentlichen aus 4 oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss. Im Bibliotheksbau sind die Direktion und die Verwaltung, die Bibliotheken, die Archive, die Magazine und die Lesesäle untergebracht, sowie die meisten Werkstätten des Hauses.
Aufgrund der schwerwiegenden baulichen Mängel (z.B. Deckenkonstruktionen nicht F90) und aufgrund der stark veralteten technischen Gebäudeausrüstung ist der Bibliotheksbau grundlegend sanierungsbedürftig. Außerdem sind flächenmäßig gesehen ca. 50 % der derzeitigen Nutzungen bauordnungsrechtlich nicht genehmigt. Aus diesen Gründen ist eine Generalsanierung und -instandsetzung dringend erforderlich. Da solche Vorhaben jedoch sehr lange Vorlaufzeiten haben und aktuell in Anbetracht der Generalsanierung des Sammlungsbaus finanziell nicht gedeckt werden können, soll durch die hier geplanten Mindestmaßnahmen eine gewisse Sicherheit für die Nutzer hergestellt und gegenüber den Genehmigungsbehörden Betreiberverantwortung signalisiert werden.
Die brandschutztechnischen Maßnahmen, die im Brandschutznachweis des Ing.Büros hhp berlin vom 02.03.2016 vorgegeben sind, betreffen das gesamte Gebäude und sind im laufenden Betrieb umzusetzen. Die daraus entstehenden Erschwernisse müssen in allen Planungsphasen beachtet und integriert werden. Die Hauptrisiken des Projekts stecken in den unvorhersehbaren Bauzuständen, die sich meist erst in der Umsetzungsphase zu erkennen geben, Stichwort "Bauen im Bestand".
Folgende Fachplaner werden eingeschaltet und sind seitens des Brandschutz-Fachplaner für baulichen Brandschutz zu koordinieren: Elektrofachplanung, Haustechnikplanung, Tragwerksplanung.
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist verpflichtend und kann in der Zeit von 10. bis 28.01.2022 stattfinden. Terminvereinbarung unter [gelöscht]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte
auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für
Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-
Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.
evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]