Objektplanungsleistungen für den Neubau des Lern- und Zentralgebäudes auf dem Campus Chiemgau Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-Campus-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für den Neubau des Lern- und Zentralgebäudes auf dem Campus Chiemgau
Der Landkreis Traunstein plant, auf dem Campus Chiemgau in der Stadt Traunstein das Lern- und Zentralgebäude neu zu errichten. Zum Projekt gehören das Lern- und Zentralgebäude, Nebengebäude (u.a. eine Technikzentrale und ein Fahrraddeck) und eine Tiefgarage unter dem Lern- und Zentralgebäude. Zum Auftragsgegenstand gehört auch die Einrichtungsplanung hinsichtlich der losen Möblierung im Lern- und Zentralgebäude.
Die bisher erstellten Unterlagen zum Projekt sind in den Vergabeunterlagen E.1. (Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme), E.2. (Raumprogramm), E.3. (Präsentation "Städtebauliches Gesamtkonzept"), E.4. (Broschüre) sowie E.5. (Terminplan) zusammengefasst.
Vorliegend sollen die Objektplanungsleistungen für das Projekt beschafft werden.
Stadt Traunstein
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage F). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsstufen - ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon:
- eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und;
- zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)];
aus den letzten sieben (7) Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2015) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mailadresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden maximal drei (3) vergleichbare Referenzprojekte [hiervon:
- eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und;
- zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 47 Punkte):
a) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts:
- Projektvolumen (KGR 200-700) ≥ 40,0 Mio. EUR brutto (max. 5 Punkte)
- ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9 (max. 5 Punkte)
b) zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
- Projektvolumen (KGR 200-700) ≥ 40 Mio. EUR brutto (max. 5 Punkte)
- ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9 (Max. 5 Punkte)
c) Zusatzpunkte:
Es können insgesamt maximal 17 Zusatzpunkte erreicht werden.
5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz benannten Projekte den Bau einer Bildungseinrichtung (z.B. Schule, Hochschule oder Universität; nicht Einrichtungen der Kleinkindförderung) betraf.
Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz benannten Projekte in überwiegender Holzbauweise verwirklicht wurde (Hinweis: Die Anforderung zur überwiegenden Holzbauweise ist dann erfüllt, wenn die Hauptbaustoffe, d.h. tragende Bauteile wie Stützen, Außen- und/oder Innenwände, Fenstern und Türen, Decken und Fassaden in Holzbauweise in einem Projekt zusammenhängend geplant und errichtet wurden. Der Nachweis über einzelne Bauteile wie z.B. eine Holzfassade ohne planerischen Zusammenhang mit den vorher beschriebenen Hauptbaustoffen kann nicht mit der vollen Punktzahl bewertet werden.).
Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz benannten Projekte die Errichtung einer Tiefgarage mit mind. 400 Plätzen beinhaltete.
Weitere 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz benannten Projekte die Planung und den Bau einer Mensa mit mind. 100 Plätzen beinhaltete.
Die Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
Weitere Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer VI.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
I. stufenweise Beauftragung;
II. Besondere Leistungen (optional) nach Architektenvertrag (Vergabeunterlage F).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)Basisinf. zum Untern. des Bew.s bzw. zu den an der Bew.gem. beteiligten Untern. (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.);
B)Eigenerkl. des Bew.s, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges.,§ 98c des Aufenhaltsges.,§ 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden;bzw. Eigenerkl. für ausländische Bew., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften desjeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. vergleichbar sind (Formblatt C.2.).
C)Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bew.gem.mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bew.gem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bew.gem. sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D)Im Fall einer Eignungsl. (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsl., einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Bew. eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.4.). Jedes Untern., dessen Kapazitäten der Bew. für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden; für ausländische Untern.: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. Entgelttransparenzges. vergleichbar sind. (Formblatt C.2.); b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bew. oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl.. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bew. oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AGvorschreiben, dass der Bew. oder Bieter das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bew. oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bew.s oder Bieters und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.).
Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.).
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten sieben Jahren (seit 2015) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte mit Angabe der Leistungszeit des Auftragsgegenstandes sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Hinweise zur Wertung (Ergänzung zu Ziff. II.2.9):
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn alle beauftragten Leistungen erbracht wurden. Bei Beauftragung der Vollarchitektur (LPH 1-9) gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen ist.
b) Je Referenzprojekt können somit maximal 10 Punkte erreicht werden, bei maximal 3 zu wertenden Referenzprojekten maximal 30 Punkte (3x10 P.). Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte 47 Punkte (30+5+5+5+2 P.) erreicht werden.
c) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zur Wertung des fehlenden Bereichs mit null Punkten.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in %, vgl. Formblatt C.10.).
e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Abnahmen der Bauabschnitte zu machen. Der AG muss aufgrund der Angaben in der Lage sein, zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Wird als Referenz für einen öffentlichen AG im Sinne des Vergaberechts ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen AG im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, warum der angegebene AG im vorliegenden Projekt als öffentlicher AG im Sinne des Vergaberechts gehandelt hat (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers).
g) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
A.) Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A, Verfahrensbedingungen, Ziffer 1.13.1).
B.) Interessierte Unternehmen erhalten auf Wunsch die Gelegenheit, das Gelände nach Anmeldung im Zeitraum vom 17.01.2022 bis 26.01.2022 zu besichtigen. Die Anmeldung/Terminvereinbarung hat per E-Mail an die Adresse [gelöscht] zu erfolgen.
C.) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]