Instandsetzung Studentenwohnanlage Wahlenstraße 16 (Goldener Turm) in Regensburg - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stwno.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av16f739-eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av16f739-eu
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung Studentenwohnanlage Wahlenstraße 16 (Goldener Turm) in Regensburg - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz plant die Instandsetzung der Studentenwohnanlage Wahlenstraße 16 ( Goldener Turm) in Regensburg.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend der HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1 - 9.
Eine Vergabe der Leistungen in Stufen ist vorgesehen.
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist geplant bis August 2025.
Wahlenstraße 16, 93047 Regensburg.
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz plant die Instandsetzung der Studentenwohnanlage Wahlenstraße 16 / Untere Bachgasse 7 (Goldener Turm) in Regensburg.
Das Gebäudeensemble mit dem Goldenen Turm ist ein hochwertiges Baudenkmal im Unesco-Weltkulturerbe Regensburger Altstadt und Stadtamhof.
Der neungeschossige Patrizierturm ist das höchste nichtkirchliche Gebäude in der Altstadt.
Der um 1260 in zwei Bauphasen errichtete Turm diente im Mittelalter als Wachturm und wurde deshalb auch in den oberen Geschossen ausgebaut.
Der Name "Goldener Turm" leitet sich aus einer im 17. Jahrhundert ansässigen Gaststätte ab.
Seit der Sanierung 1985 bietet das Gebäude insgesamt ca. 43 Wohnplätze für Studierende sowie Ladeneinheiten im Erdgeschoss.
Als Wohnformen stehen zwei Einzelvollapartments mit eigener Küche und Bad sowie 41 Apartments in WGs, bei denen sich die Bewohner Küchen und Bäder teilen, zur Verfügung.
Die Anlage ist altersentsprechend abgenutzt und weist Mängel auf. Die Technische Ausrüstung ist in Teilen marode und das Haus entspricht nicht den aktuellen Brandschutzvorschriften (Entwurf Brandschutzgutachten siehe Vergabeunterlagen - Informationsunterlagen).
Der Auftraggeber ordnet das Gebäude in Honorarzone III ein und geht von Kosten (Kostengruppen 300 und 400) von ca. 2,8 Mio. EUR einschl. MwSt. aus.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1 - 9.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in Stufen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3, 4. Weitere Stufen: Leistungsphasen 5; 6, 7; 8; 9.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens und ist in einem Zug durchzuführen.
Es wird angestrebt, die Maßnahme bis August 2025 abzuschließen.
Die Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig bzw. kurzfristig auf Aufforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort in Regensburg zu Verfügung zu stehen.
In den Vergabeunterlagen stehen Informationsunterlagen zum Projekt zur Verfügung.
A. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
B. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mithilfe der Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen – Bewerbungsunterlagen Eignung – Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung: ab 1 Person = 1 Punkt; ab 2 Personen = 2 Punkte; ab 3 Personen = 3 Punkte; ab 3,5 Personen = 4 Punkte; ab 4 Personen = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung 2018 + Bewertung 2019 + Bewertung 2020) / 3.
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2. Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe, Leistungen gem. HOAI § 34 ff., mindestens Lph. 2 - 8.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projekten nach Projektkosten KG 300 und 400 ohne MwSt. in Euro.
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung: unter 0,5 Mio. = 0 Punkte; ca. 0,5 - 0,75 Mio. = 1 Punkt; ca. 0,75 - 1,0 Mio. = 2 Punkte; ca. 1,0 - 1,5 Mio. = 3 Punkte;
ca. 1,5 - 2,0 Mio. = 4 Punkte; ab ca. 2,0 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B) / 2.
(Siehe Referenzliste, Anlage 2 zum Teilnahmeantrag).
Eignung gem. VgV § 75 (5):
3. Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen (u.a. Instandsetzungen / Modernisierungen im hochwertigen Denkmalbestand), Leistungen gem. HOAI § 34 ff., mindestens Lph. 2 - 8.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten.
Bewertung von Gestaltungsqualität, Funktionalität und Referenzauskünften bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 60:
0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = ausreichend, 3 = befriedigend, 4 = gut, 5 = sehr gut.
(Siehe spezielle Referenzen, Anlage 3 zum Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (gem. § 75 (6) VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung des verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 (3) VgV) im Teilnahmeantrag.
Erforderlich ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben des Art 2 BauKAaG erfüllt sind.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.
b) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber-/Bietergemeinschaften vergeben werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Anlage 4 Erklärung Bewerber-/ Bietergemeinschaft abzugeben.
In dieser Erklärung werden alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter benannt. Gleichzeitig erklären alle Mitglieder, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft hat ein eigenes Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) abzugeben.
Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
c) Bei einer wirtschaftlichen Verknüpfung des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen stellt der Bewerber die Art der Verknüpfung im Teilnahmeantrag dar (VgV § 73 (3)).
Berufshaftpflichtversicherung über 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie über mindestens 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr, ist bei Vertragsabschluss vorzulegen) bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die entsprechende Angabe im Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) ist ausreichend, ein Nachweis ist nur auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen.
Nur Eigenerklärungen sind vorzulegen.
Zur Beschränkung der Zahl der Bewerber nach Bewertung und Gewichtung siehe Ziff. II.2.9.
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2. Referenzen von erbrachten Architektenleistungen gem. § 34 HOAI, mindestens Lph. 2 - 8, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden 2 Projekte, die bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt wurden. Bewertet wird die Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe nach Projektkosten.
Referenzliste mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.1, als Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
3. Referenzen von erbrachten Architektenleistungen gem. § 34 HOAI mindestens Lph. 2 - 8, mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen (u.a. Instandsetzungen / Modernisierungen im hochwertigen Denkmalbestand), deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist.
Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Bei der Bewertung berücksichtigt werden 2 Projekte, die bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt wurden.
Beurteilt werden Gestaltungsqualität, Funktionalität und Referenzauskünfte bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Referenzliste mit Angabe der Punkte gemäß Teilnahmeantrag 5.2, als Anlage 3 zum Teilnahmeantrag.
Nachunternehmen/Eignungsleihe:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (siehe Anlage 5 zum Teilnahmeantrag).
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage 5 zum Teilnahmeantrag).
Jedes der benannten Unternehmen hat ein eigenes Formblatt Eigenerklärung (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) vorzulegen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von Nachunternehmen bzw. der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen ist auf Anforderung der Vergabestelle mit dem Erstangebot nachzureichen.
Siehe Ziffer III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung unter der Adresse:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av16f739-eu
Teilnahmeantrag, Eigenerklärung(en) und Referenzunterlagen sind auf der Plattform digital einzureichen.
Die Unterlagen müssen spätestens am 24.01.2022 um 14:00 Uhr eingereicht werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Nicht eingereichte und nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und Eigenerklärung(en) sowie fehlende Referenzunterlagen führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
Fragen und Rückfragenbeantwortung erfolgen über die Vergabeplattform unter der Adresse:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av16f739-eu
Rückfragen können bis zum 19.01.2021, 16:00 Uhr gestellt werden. Die Fragenbeantwortung erfolgt bis zum 20.01.2022, 14:00 Uhr.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Eignungsverfahrens variieren.
Hinweis zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]