Geschäftsbesorgungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kläranlage Aubachtal einschl. Finanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: 80911-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Partenstein
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-partenstein.de/seite/vg/spessart/305/-/zurueck.html
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kläranlage Aubachtal einschl. Finanzierung
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kläranlage Aubachtal einschl. Finanzierung
Partenstein
Gegenstand des Verfahrens sind Geschäftsbesorgungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kläranlage Aubachtal (im Folgenden: Maßnahme) einschl. Finanzierung. Der Auftragnehmer führt die Maßnahme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Auftragnehmer übernimmt für die Durchführung der Maßnahme insbesondere die folgenden Leistungen:
- Projektorganisation, -steuerung und -leitung (Berichtswesen und Dokumentation, Organisation der Entscheidungsabläufe, Koordination der Schnittstellen etc.);
- Generalplanung im Hinblick auf alle für die Durchführung der Maßnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlichen Planungsleistungen einschl. Bauleitung;
- Einholen aller notwendigen Erlaubnisse oder Genehmigungen;
- Ausführung aller in Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlichen Bauleistungen im Hinblick auf eine betriebs- und / oder schlüsselfertige Herstellung;
- Kaufmännische und finanzwirtschaftliche Betreuung einschl. Finanzierung.
Die HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis einschl. 4 (Genehmigungsplanung) sind abgeschlossen und abgerechnet.
1. Umsatz (max. 50 von 500 Punkten [P]). Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich 1 Mio. EUR mit 0 P., mehr als 1 Mio. EUR bis einschließlich 3 Mio. EUR mit 1 P., mehr als 3 Mio. EUR bis einschließlich 5 Mio. EUR mit 2 P., mehr als 5 Mio. EUR bis einschließlich 7,5 Mio. EUR mit 3 P., mehr als 7,5 Mio. EUR bis einschließlich 10 Mio. EUR mit 4 P., und mehr als 10 Mio. EUR mit 5 P. bewertet. Berücksichtigung erreichter Punkte mit Faktor 10.
2. Anzahl der technischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 P.). Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet. Berücksichtigung erreichter Punkte mit Faktor 10.
3. Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 P.). Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet. Berücksichtigung erreichter Punkte mit Faktor 10.
4. Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 P.). Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann/-frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet. Berücksichtigung erreichter Punkte mit Faktor 10.
5. Unternehmensreferenzen [R] (max. 300 von 500 P). Es werden max. 5 R über abgeschl. Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestbedingung für die Wertung einer R ist, dass der Baubeginn in den Zeitraum 2016-2020 fällt und die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Die R werden anhand folgender Kriterien bewertet: Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 5 Mio. netto; im Bereich Kläranlage oder vergleichbar; für einen öffentlichen AG; unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land); mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 5 Mio. netto. Erfüllt eine R eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal 5 wertbaren R alle sechs Kriterien, wird die maximale TPzahl in Höhe von 30 TP erreicht. TP werden wie folgt in P umgerechnet: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P. Berücksichtigung erreichter Punkte mit Faktor 60.
Siehe Vergabeunterlagen für weitere Einzelheiten.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungen der Leistungsstufe 1 abgerufen, d. h. Projektsteuerungsleistungen gem. Projektstufe 3 der ZVB-PS, Fassung 2013 (Ausführungsvorbereitung - Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) und HOAI-Leistungsphasen 5, 6, 7 (Grundleistungen der Leistungsphasen in allen für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Leistungsbildern, einschl. weiterer erforderlicher oder vom Auftraggeber geforderter Planungsleistungen, sofern noch nicht vom Auftraggeber beauftragt). Der AG behält sich vor, die weitere Leistungsstufe 2, d. h. Projektsteuerungsleistungen gem. Projektstufen 4 und 5 der ZVB-PS, Fassung 2013 (Objektüberwachung, Projektabschluss), HOAI-Leistungsphasen 8, 9 (Grundleistungen der Leistungsphasen in allen für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Leistungsbildern, einschl. weiterer erforderlicher oder vom Auftraggeber geforderter Planungsleistungen, sofern noch nicht vom Auftraggeber beauftragt) und die Ausführung aller in Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlichen Bauleistungen im Hinblick auf eine betriebs- und / oder schlüsselfertige Herstellung des Bauwerks oder auch nur einzelne Leistungen der weiteren Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung erfolgt durch einseitige schriftliche Auftragserteilung des AG gegenüber dem Auftragnehmer (Abruf). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils weiter beauftragten Leistungen nach Maßgabe des Vertrages zu erbringen (unwiderrufliche Optionen zugunsten des AG). Aus einer Beauftragung nur mit einzelnen Stufen oder aus der Nichtbeauftragung von Leistungen kann der AN keine Ansprüche herleiten, insbesondere kann der AN keine Erhöhung des Honorars nach dem Vertrag, keinen Schadensersatz oder Entschädigung oder Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage Auszug aus Berufs- bzw. Handelsregister oder gleichwertig (nicht älter als 6 Monate),
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
1. Ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit Deckungssummen: EUR 3,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 3,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands muss mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssumme betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus Vertrag/Bedingungen vorzulegen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird.
2. Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Angabe des erzielten Jahresumsatzes (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9)
4. Vorlage einer Finanzierungszusage eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zur ausgeschriebenen Geschäftsbesorgungsaufgabe über ein Volumen von 7 Mio. EUR netto.
1. Angaben zur technischen Leitung einschl. Nachweise. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. Falls eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft vorgenommen wird, ist zwingend ein Projektleiter für die gesamte Bietergemeinschaft zu benennen.
2. Anzahl der technischen Mitarbeiter. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9).
3. Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9).
4. Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann/-frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9).
5. Unternehmensreferenzen [R]. Es werden max. 5 R über abgeschl. Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestbedingung für die Wertung einer R ist, dass der Baubeginn in den Zeitraum 2016-2020 fällt und die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Die R werden anhand folgender Kriterien bewertet: Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 5 Mio. netto; im Bereich Kläranlage oder vergleichbar; für einen öffentlichen AG; unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land); mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 5 Mio. netto (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.