Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau der Kläranlage Lohrtal einschl. Finanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: 80912-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Partenstein
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-partenstein.de/seite/vg/spessart/533/-/Abwasserverband_Lohrtal.html
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau der Kläranlage Lohrtal einschl. Finanzierung
Gegenstand des Auftrags ist der Neubau der Kläranlage Lohrtal einschl. Finanzierung mit einer Hauptnutzfläche von insgesamt ca. 13.455 m² auf dem Grundstück Fl.Nr. 4830/0, Gemarkung Partenstein. Die Kläranlage Lohrtal wird als Ausbau mit anaerober Stabilisation ausgeführt.
Lohrer Straße 60, 97846 Partenstein
1. Baukonstruktion
Die Kläranlage Lohrtal wird als Ausbau mit anaerober Stabilisation ausgeführt. Für diese Variante sind mehrere Elemente vorgesehen:
a) Für die Vorklärung wird ein neues Vorklärbecken aus Stahlbeton ausgeführt. Die Bauform des Bauwerks wird als rechteckige Bauweise ausgeführt.
b) Für die Belebung wird ein Becken aus Stahlbeton mit einem Gesamtvolumen von 2.262 m² vorgesehen. Die Bauform des Bauwerks wird als rechteckige Bauweise ausgeführt.
c) Für die Nachklärung werden zwei runde im Durchmesser 18 m Becken vorgesehen.
d) Für den Rücklauf- und Überschussschlamm wird ein Pumpwerk vorgesehen. Diese Anlage dient dazu den überschüssigen Schlamm aus dem Vorklärbecken, Belebungsbecken sowie Nachklärbecken zu entziehen bzw. zuzuführen. Zusätzlich wird eine maschinelle Schlammentwässerung für Entwässerung des Schlammes vorgesehen.
e) Für die Faulung werden 2 x 114 m³ Behälter vorgesehen. Diese werden nicht als wie üblich als Turm erbaut, sondern als Container Lösung ausgebildet. In den Container wird der Rohschlamm aus der Vorklärung gelagert und für Gasbehandlung vorbereitet.
f) Für das Blockheizkraftwerk, Gasbehandlung und Gasspeicher werden ein Bauwerk mit mehreren Kammern vorgesehen. Die Gasbehandlung wird durch Bakterien ohne Sauerstoff durchgeführt.
g) Für Schlammentwässerung wird ein Bauwerk aus Stahlbeton vorgesehen. Diese Anlage ersetzt die Schlammpoller die für den Ausbau der Kläranlage zurück gebaut werden. Zudem wird ein Wendeplatz für Schlammentwässerung ausgebildet.
h) Für die Zufahrt des neuerbauten Abschnittes der Kläranlage wird ein um ca. 60 Meter verlängert und mit einem Wendehammer in Asphaltweise ausgebildet.
i) Für den Neubau der Kläranlage werden die beiden Betonschlammpoller zurück gebaut. Zudem findet ca. 1000 m³ Erdbewegung statt.
j) Für den Rückbau oder Nutzungsänderung der Tropfkörper sowie Nachklärbecken wird von dem Ingenieurbüro analysiert.
k) Für den Umbau des Betriebsgebäudes wird eine Kernsanierung durchgeführt. Zudem werden alle Grundleitungen in Gebäude neu verlegt.
2. Planungsstand
Die Bestandsvermessung sowie die Bodenuntersuchungen sind abgeschlossen.
a) Architektenleistungen für die Gebäude und Innenräume: Die Grundlagenermittlung und Vorplanung sind beauftragt, aber noch nicht umgesetzt.
b) Ingenieurleistungen für den Ausbau der Kläranlagen: Die Stufe 1 Grundlagenermittlung und Vorplanung sind beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen.
c) Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung: Die Stufe 1 Grundlagenermittlung und Vorplanung sind beauftragt, aber noch nicht begonnen.
d) Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung: Die Stufe 1 Grundlagenermittlung und Vorplanung sind beauftragt, aber noch nicht begonnen.
3. Technische Kennzahlen
a) Ausbaugröße 13.000 EW
b) Abwasserfrachten
Chemischer Sauerstoffbedarf CSB: 13.608 EW
Biologischer Sauerstoffbedarf BSB 5: 9.639 EW
Kjeldahl-Stickstoff TKN: 10.206 EW
Phosphor TKN: 10.779 EW
Abfiltrierbare Stoffe AFS: 16.524 EW
c) Abflusszufluss
Trockenwettertageszufluss als Trockenwettermittel Bemessungslastfall: 4.764m³/d
Mischwasserzufluss: 358 - 461 m³/h
Fremdwasseranteil > 80 %
1) Umsatz (max. 50 von 500 Punkten). Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 P., mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit 1 P., mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 P., mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 P., mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 P., und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 P. bewertet.
(2) Anzahl der technischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(3) Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung)in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(4) Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(5) Referenzen (max. 300 von 500 Punkten). Es werden max. fünf Referenzen über in den Jahren 2016 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2016 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme;
- mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 7 Mio. (netto);
- im Bereich Kläranlage oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land);
- mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 7 Mio. netto.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die weiteren Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3 jeweils stufenweise, ganz oder teilweise nach Maßgabe des Vertrags abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Vorlage Auszug aus Berufs- bzw. Handelsregister oder gleichwertig (nicht älter als 6 Monate).
(2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Vorlage eines Nachweises - nicht älter als 10 Monate - einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer. Deckungssummen: EUR 3,0 Mio. für Personenschäden, EUR 3,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssumme beträgt. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird.
(2) Jahresabschlüsse. Vorzulegen sind die Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Finanzierungszusage. Vorzulegen ist die Finanzierungszusage eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zur ausgeschriebenen Generalübernehmeraufgabe über ein Volumen von EUR 8 Mio.
(4) Umsatz (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten). Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 P., mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit 1 P., mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 P., mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 P., mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 P., und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 P. bewertet.
(1) Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. Falls eine Bewerbung als Bietergemeinschaft vorgenommen wird, ist zwingend ein Projektleiter für die gesamte Bietergemeinschaft zu benennen.
(2) Anzahl der technischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(3) Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(4) Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement und Finanzierung) in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(5) Referenzen (Auswahlkriterium - max. 300 von 500 Punkten). Es werden max. fünf Referenzen über in den Jahren 2016 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2016 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme;
- mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. 7 Mio. (netto);
- im Bereich Kläranlage oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land);
- mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 7 Mio. netto.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Angebots und eines schriftlichen Konzepts zu den weiteren Zuschlagskriterien (2. Stufe).
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrags sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax' per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe wird keine Vergütung gewährt. Eine Verhandlung über die Regelungen des Architektenvertrages samt Anlagen findet nicht statt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts abgeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Auf Antrag kann bei der unter Z. VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.