Erschließung Baugebiet Blumenberg West Referenznummer der Bekanntmachung: 000-17/2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-eichstaett.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Baugebiet Blumenberg West
Bauleistung: Wasser-, Gas-, Kanalbauarbeiten, Kabelverlegung und Straßenbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen
1. Gewerk A: Straßenbau
Boden lösen: 5.200 m³
Auffüllungen: 1.900 m³
Frostschutzschicht: 5.600 m³
Schottertragschicht: 14.500 m²
Asphaltschichten: 11.300 m²
Drainasphalttragschicht: 2.600 m²
Betonsteinpflaster: 2.600 m²
Pflasterzeilen/-rinnen: 7.800 m
Straßensinkkästen: 64 St
2. Gewerk B: Straßenbeleuchtung
Grabenaushub: 650 m³
Kabelverlegung: 2.700 m
Mastfundamente: 72 St
3. Gewerk C: Entwässerung
Schmutzwasserkanal
Grabenaushub: 10.930 m³
Zulage Felsaushub: 7.690 m³
Kanalrohr DN250 bis DN315 PP: 1.560 m
Kanalrohr dA280 PE-HD: 130 m
Schachtbauwerke: 72 St
Hausanschlüsse: 118 St
Regenwasserkanal
Grabenaushub: 7.650 m³
Zulage Felsaushub: 4.650 m³
Kanalrohr DN300 bis DN500 Stb: 1.470 m
Schachtbauwerke: 63 St
Hausanschlüsse: 118 St
Versickerungsanlagen
Oberbodenabtrag: 2.000 m³
Bodenaushub Sickermulden: 2.450 m³
Vollsickerrohr DN300: 680 m
Schachtbauwerke DN1000 Stb: 30 St
Absetzschacht DN2000 bis DN2500 Stb: 4 St
4. Gewerk D: Wasserleitung
Grabenaushub: 4.400 m³
Zulage Felsaushub: 2.620 m³
Oberflächenaufbruch/-wiederherstellung: 450 m³
Hauptleitungen DN80 bis DN150 PE-HD: 2.200 m
Hydranten: 12 St
Hausanschlüsse: 118 St
5. Gewerk E: Gasleitung
Grabenaushub: 2.340 m³
Zulage Felsaushub: 1.370 m³
Hauptleitungen DN50 bis DN100 PE-HD: 1.760 m
Hausanschlüsse: 118 St
6. Gewerk F: Kabelverlegung
Grabenaushub herstellen, entsorgen: 2.750 m³
Kabel verlegen: 13.850 m
Hausanschlüsse: 118 St
7. Gewerk G: Rückhaltemaßnahmen Oberflächenabfluss
Grabenaushub: 300 m³
Zulage Felsaushub: 150 m³
Oberbodenabtrag: 625 m³
Bodenaushub Sickermulden: 750 m³
Kanalrohr DN400 bis 700 Stb: 90 m
Vollsickerrohr DN300: 160 m
Schachtbauwerke DN1000 Stb: 11 St
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass, soweit zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister vorhanden ist. Ansonsten Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe "AK2" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE- Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus
der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe "AK2" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Die DVGW-Zulassungen für Gasleitungsbau, Schweißarbeiten an PEHD- und Stahlleitungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. Andernfalls sind im Leistungsverzeichnis unter den entsprechenden Positionen Kosten für eine Fremdüberwachung einzukalkulieren.
Die DVGW-Zulassungen für Wasserleitungsbau, Schweißarbeiten an PEHD-Leitungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. Andernfalls sind im Leistungsverzeichnis unter den entsprechenden Positionen Kosten für eine Fremdüberwachung einzukalkulieren.
siehe oben
Eignungskriterien bzw. Mindestkriterien müssen bei Auftragserfüllung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung; Kein Bieter zur Angebotsöffung zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt ist.
Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt bzw. eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DIE VERGABEPLATTFORM DEUTSCHE EVERGABE, UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters.
Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.