V_005_754951_07a_Fassadenarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
V_005_754951_07a_Fassadenarbeiten
IAF Freiburg - Neubau Laborgebäude
Tullastraße 72, 79108 Freiburg
Laborgebäude (LAB): Kaltfassade aus vorgehängten Faserzementplatten inklusive Dämmung, Attika, Drehtürenanlagen und Fenster – ca. 1.100 m² in 2 Farben, Sandwich-Paneel-Fassade inklusive Unterkonstruktion – ca. 550 m², Festverglasung in Pfostenriegelkonstruktion inklusive Blendschutz als Laserschutz – ca. 210 m², ca. 8 St. Aluminium-Rahmentüren
Brücken / Passerellen: Luftdurchströmter Witterungsschutzes aus schräg gestellter Verglasung ESG – ca. 90 m², inklusive Stahlkonstruktion, Zinkdach und einer Abhangdecke aus Aluminiumpaneelen – ca. 46 m²
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V_005_754951_07a | Fassadenarbeiten - Fraunhofer IAF - IAF - Laborgebäude
Ort: Wünschendorf / Elster
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
V2A-Übergangsblech 12m, Verkleidungsbleche 127m, Lüftungs-, Vogelschutzgitter 2 Stck.; Hochlastschwellen 2 Stck., Anpassung Türgrößen, -details 6 Stck., Material Attiken 122m
Ort: Wünschendorf / Elster
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Land: Deutschland
V2A-Übergangsblech 12m, Verkleidungsbleche 127m, Lüftungs-, Vogelschutzgitter 2 Stck.; Hochlastschwellen 2 Stck., Anpassung Türgrößen, -details 6 Stck., Material Attiken 122m
Die Notwendigkeiten sind erst im Zuge der Werk- und Montageplanung bekannt geworden.