429 – Neubau der Staatlichen Realschule mit Dreifachturnhalle in Kemnath Gewerk: 7051-001 Contracting - Wärme
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-tir.de
Abschnitt II: Gegenstand
429 – Neubau der Staatlichen Realschule mit Dreifachturnhalle in Kemnath Gewerk: 7051-001 Contracting - Wärme
Gewerk: 7051-001 Contracting - Wärme
95478 Kemnath
Vergabe der Wärmeversorgung der Realschule Kemnath. Abschluss eines Contracting Vertrags mit Laufzeit von 15 Jahre.
Ganzjährige Lieferung des gesamten Wärmebedarfs für Heizung und Be-reitung von Warmwasser der Liegenschaft Realschule Kemnath.
Bereitzustellende Heizleistung
Sommer: 50 kW (WWB)
Winter 425 kW
Dabei ist ein Mindest-Primärenergiefaktor der Erzeugeranlage von 0,40 (oder besser) für die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235033
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Befugte des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html elektronisch einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 22.12.2021 bis 10.01.2022 keinerlei Auskünfte erteilt werden können und Bieterfragen nicht beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
Der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
Sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]