Neubau kbo-Inn-Salzach-Klinikum und RoMed Klinik Wasserburg - 107-2012-01 lose Möbel Verwaltung BT F
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau kbo-Inn-Salzach-Klinikum und RoMed Klinik Wasserburg - 107-2012-01 lose Möbel Verwaltung BT F
107 KliWas
Neubau kbo-Inn-Salzach-Klinikum und RoMed Klinik Wasserburg
kbo-Inn-Salzach-Klinikum gGmbH, Gabersee, 83512 Wasserburg
ca. 241 Stk Akten- und Gardeobenschränke, Regale
ca. 56 Stk Sideboards
ca. 57 Stk Schreibtisch
ca. 161 Stk Beistelltisch rund
ca. 164 Stk Container
ca. 172 Stk Arbeitsdrehstühle
ca. 23 Stk Hocker
ca. 1 Stk Wickeltisch
ca. 8 Stk fahrbarer Schrank / Spind
ca. 2 Stk Bett
Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Angebot können nur noch elektronisch über die Plattform www.deutsche-evergabe.de abgegeben werden.
Schriftliche Angebote sind NICHT zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt L 124:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre, Nachweise der berufl. Qualifikationen),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt L 124:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre, Nachweise der berufl. Qualifikationen),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt L 124:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre, Nachweise der berufl. Qualifikationen),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.