Renewal von Citrix-Subscription- Lizenzen für die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akdb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Renewal von Citrix-Subscription- Lizenzen für die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Zur Erfüllung der tagtäglichen Aufgaben ist die AKDB auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Intern setzt das Unternehmen daher seit Jahren auf unterschiedliche Produkte des Herstellers Citrix.
Da die derzeitige Laufzeit der vorhandenen bzw. im Einsatz befindlichen Lizenzen zum 31. Dezember 2021 endet, muss ein neuer Auftragnehmer gefunden werden, der in der Lage ist, die angefragten Lizenzen, um zwei weitere Jahre zu verlängern (Renewal) sowie weitere Lizenzen inkl. Priority Support zu liefern.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
--> Renewal und Lieferung der folgenden Lizenzen:
o Citrix ADC VPX 200 - Standard Edition
o Citrix Virtual Apps (Presentation Server) Standard
o Citrix Virtual Apps (Presentation Server) Standard (inkl. Priority Support)
o Citrix Virtual Apps Advanced Edition
Seit Gründung 1971 entwickelt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ein Komplettangebot an Lösungen für die Digitalisierung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu zählen Software, IT-Sicherheit, Beratung, Schulung und eine umfassende Dienstleistungspalette.
Das Spektrum an IT-Services reicht von SaaS-Lösungen aus dem BSI-zertifizierten Rechenzentrum für alle behördlichen Fachbereiche über hoheitliche Aufgaben bei den bayerischen Melde- und Personenstandsregistern bis hin zu komplett gemanagten IT-Umgebungen.
Zu den Kunden der AKDB gehören dabei über 4.700 Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke sowie öffentliche Institutionen und der Bund.
Zur Erfüllung der tagtäglichen Aufgaben ist die AKDB auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Intern setzt das Unternehmen daher seit Jahren auf unterschiedliche Produkte des Herstellers Citrix.
Da die derzeitige Laufzeit der vorhandenen bzw. im Einsatz befindlichen Lizenzen zum 31. Dezember 2021 endet, muss ein neuer Auftragnehmer gefunden werden, der in der Lage ist, die angefragten Lizenzen, um zwei weitere Jahre zu verlängern (Renewal) sowie weitere Lizenzen inkl. Priority Support zu liefern.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
--> Renewal und Lieferung der folgenden Lizenzen:
o Citrix ADC VPX 200 - Standard Edition
o Citrix Virtual Apps (Presentation Server) Standard
o Citrix Virtual Apps (Presentation Server) Standard (inkl. Priority Support)
o Citrix Virtual Apps Advanced Edition
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Renewal von Citrix-Subscription- Lizenzen für die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.5 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.