Citrix-Lizenzen für das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RBE000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Citrix-Lizenzen für das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband
und Vermessung (LDBV) hat verschiedene Citrix Lizenzen im Einsatz.
Mit Los 1 dieser Ausschreibung soll der Bestand an Citrix-Lizenzen erweitert werden, mit Los 2 soll der Support für den Bestand an Citrix-Lizenzen verlängert werden.
Los 1 - Citrix-Mietlizenzen
Bestandserweiterung der im IT-DLZ eingesetzten Citrix Lizenzen (Citrix-OrgID 45328270)
Los 2 - Pflege-/Supportverlängerung für Citrix-Lizenzen
Supportverlängerung für eingesetzte Citrix Lizenzen (Citrix-OrgID 45328270)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Citrix-Mietlizenzen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Pflege-/Supportverlängerung für Citrix-Lizenzen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Angebotspreis unterliegt als Teil der Vergabeunterlagen der Vertraulichkeit zwischen den Vertragsparteien. Entsprechende Klauseln sind Teil der allgemeinen Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.