Erweiterung und Erneuerung von zwei Durchleuchtungsanlagen für die Hybrid-Operationssäle des Klinikum Nürnbergs Referenznummer der Bekanntmachung: 000036-01
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Erneuerung von zwei Durchleuchtungsanlagen für die Hybrid-Operationssäle des Klinikum Nürnbergs
Lieferung und Bereitstellung von zwei Durchleuchtungsanlagen für die Hybrid-Operationssäle des Klinikum Nürnbergs. Das Klinikum Nürnberg verfügt derzeit über zwei Durchleuchtungsgeräte Artis zeego der Firma Siemens Healthcare in beiden Hybrid-Operationssälen. Die beiden Durchleuchtungsgeräte sollen nach einer Nutzungsdauer von 11,5 bzw. 13 Jahren erneuert und erweitert werden.
Klinikum Nürnberg, Standort Süd, Breslauer Str. 201, 90471 Nürnberg
Lieferung und Bereitstellung von zwei Durchleuchtungsanlagen für die Hybrid-Operationssäle des Klinikum Nürnbergs. Das Klinikum Nürnberg verfügt derzeit über zwei Durchleuchtungsgeräte Artis zeego der Firma Siemens Healthcare in beiden Hybrid-Operationssälen. Die beiden Durchleuchtungsgeräte sollen nach einer Nutzungsdauer von 11,5 bzw. 13 Jahren erneuert und erweitert werden.
Die genaue Wertangabe nach Abschnitt II.1.7) und Abschnitt V.2.4) sind keine gesetzliche Pflichtangaben, zumal die Angaben insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Verhandlungsverf. o. Teilnahmewettbew. ist vorliegend nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b) i. V. m. Abs.6 u. Nr.5 VgV legitimiert. Nachfolg. techn. Anf. werden durch den AG als zwingend erforderlich erachtet. Die def. Anf. sind durch nachvollziehbare objektive u. auftragsbez. Gründe gerechtfertigt. Nur die Systeme Artis pheno, die jeweils nur per Direktvertrieb von Siemens Healthcare erworben werden können, erfüllen diese Anf. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der durchgef. Markterkundung bestehen insoweit auch keine vernünftigen Alternativen o. Ersatzlösungen. Es handelt sich um ein vollständig deckenfreies System, das die Raumklasse Ia erfüllt. Da das Laminar-Air-Flow-Feld den Platz über dem Patiententisch in Anspruch nimmt, bleibt durch das deckenfreie System genügend Platz für die Monitorampeln, Strahlenschutzscheiben, Deckenversorgungseinheiten u. OP-Leuchten. Im Hybrid-OP werden neben den endoluminalen/interventionellen Eingriffen auch offene OPs durchgef. Bei diesen Eingriffen kann die Durchleuchtungsanlage auf der Parkposition am Ende des Raumes positioniert werden. Die robotergestützte, bodenmontierte Durchleuchtungsanlage kann aus der Parkposition an einem Ende des Raumes zum Patiententisch in der Raummitte innerhalb weniger Sek. gefahren werden u. ermöglicht eine flexible Positionierung – auch während laufender Eingriffe. Die Anlage weißt in Kombination mit dem Tisch ein Kollisionsschutzsystem mittels Sensoren auf. Der C-Bogen ist in der Höhe einstellbar. Daraus ergibt sich eine variable Isozentrumshöhe. Schrägstellungen des Tisches berücksichtigt die Anlage. Das bedeutet, dass die Bildgebung entlang einer geneigten Tischplatte ebenso möglich ist, wie eine 3D Bildgebung in einer Schrägposition. Im Klinikum Nürnberg werden schwergewichtige Personen behandelt. Daher muss es möglich sein, mit dem System adipöse Personen mit einem Körpergewicht bis zu 280 kg zu untersuchen u. zu behandeln. Auch ist die C-Bogenöffnung mit 95 cm besonders weit. Innerhalb von 6 Sek. kann die Anlage eine 3D Bildgebung mit 360° Rotation u. einer Volumengröße von 43cm x 17cm (Durchmesser x Höhe) durchführen. Auch sind Rotationen mit bis zu 90° pro Sek. möglich. Diese Leistungsmerkmale reduzieren Bewegungsartefakte u. erfordern weniger Kontrastmittel. Verschiedene, große Aufnahmeformate der 3D Bildgebung sind möglich. Zusätzlich können, über ein weiteres Modul, weitere besonders große Volumina aufgenommen u. dargestellt werden. Der Strahlenschutz ist an Durchleuchtungsanlagen dieser Art ein wichtiger Parameter. Der C-Bogen kann angulationsabhängig fünf Parameter zur Bildqualität u. Dosis variieren (Spannung, Stromstärke, Zeit, Fokus, Filter). Die Expositionsregelung des Detektors erfolgt kontrastgestützt. Die eingeb. Röntgenröhre hat 3 Fokusse zur Auswahl. Um bei Reanimationen den C-Bogen sofort aus dem Umfeld des Patiententisches zu entfernen, gibt es einen Notfallknopf, der den C-Bogen in eine definierte Parkposition fährt u. den Tisch horizontal positioniert. Es können bis zu 24 ext. Videoquellen eingeb. u. auf der Monitorampel im Untersuchungsraum dargestellt werden. Es besteht die Möglichkeit mit nur einem Scan Flussbilder in 3D aufzunehmen. Die Firma Siemens sichert dem AG den Erhalt des Lamina-Air-Flow-Deckensystems sowie des Bodens im Untersuchungsraum zu. Somit ist eine Verkürz. der Umbauzeit u. eine Reduktion der Umbaukosten gewährleistet. Ein Wechsel des Unternehmens würde zu einer techn. Unvereinbarkeit resp. zu unverhältnismäßig techn. Schwierigkeiten bei dem Gebrauch der Durchleuchtungsanlagen führen. Durch die einheitliche Beschaffung kann außerdem gewährleistet werden, dass das eingesetzte Fachpersonal über die erforderlichen Routinen, Einweisungen u. Schulungen verfügt u. Risiko menschlichen Versagens minimiert wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung und Bereitstellung von zwei Durchleuchtungsanlagen für die Hybrid-Operationssäle des Klinikum Nürnbergs im Rahmen des Erneuerung- und Erweiterungsprojekts Hybrid-OPs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung des Klinikums Nürnberg, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der 4 / 5 Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung diese ex-ante-Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vgl. außerdem § 134 GWB.