Fuhrleistungen für die Asphaltverlegung Referenznummer der Bekanntmachung: T60294721
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fuhrleistungen für die Asphaltverlegung
Fuhrleistungen für die städtische Asphaltverlegung 2022
Stadtgebiet München
Fuhrleistungen für die städtische Asphaltverlegung 2022:
Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, Abteilung Straßenunterhalt und -betrieb, Städtische Asphaltverlegung arbeitet im Auftrag der 5 Straßenunterhaltsbezirke der Landeshauptstadt München im gesamten Stadtgebiet und führt Straßensanierungsarbeiten (keine Pflasterarbeiten) in Asphaltbauweise mit zwei Partien durch. Hierzu werden in Ergänzung zu den Eigenfuhrleistungen der Asphaltverlegung im Jahr 2022 zusätzliche Fuhrleistungen von und zu ihren Baustellen benötigt. Die Fuhrleistungen werden vornehmlich im Zuge von Fräs- und Asphalteinbauarbeiten abgerufen.
Zu transportieren sind (teilweise auch auf Autobahnstrecken) Schutt, Bodenaushub verschiedener Klassen, Asphaltaufbruch (z.T. teerhaltig), Fräsgut, Asphaltheißmischgut u. a. Darüber hinaus muss zeitweise auch pechhaltiger Straßenaufbruch entsprechend den AVV-Schlüsselnummern 170301 und 170302 transportiert werden. Der Auftragnehmer muss hierbei in der Lage sein, maximal bis zu 8 LKW (mit entsprechender Transportgenehmigung) pro Partie (→ 16 Fahrzeuge) des vom AG geforderten Fahrzeugtyps (Sattel, 4-Achser) zur Verfügung zu stellen.
Mit den Fuhrleistungen ist nach Beendigung der Frostperiode, erfahrungsgemäß ab Mitte März, zu beginnen. Der Leistungszeitraum endet mit Beginn der Winterpause, abhängig von der Witterung, spätestens am 31.12.
Gesamtmassen:
- 2-Achs-Kipper mit Ladekran, 50 Std.
- 2-Achs-Kipper ohne Ladekran, 50 Std.
- 3-Achs-Kipper ohne Ladekran, 50 Std.
- 3-Achs-Kipper mit Ladekran, 50 Std.
- 3-Achser Abroller (Hakengerät) 50 Std.
- 4-Achs-Kipper, 1.250 Std.
- 4-Achs-Kipper mit Thermobehälter, ca. 8 t (Asphaltbirne), 800 Std.
- 4-Achs-Thermoschieber 10 Std.
- Sattelzug, 2.500 Std.
- Sattelzug mit Thermobehälter, 1000 Std.
- Niederflurhubwagen, 10 Std.
- Zuschlag für Einsatz in Nachtarbeit (20.00 – 6.00 Uhr), 200 Std.
- Erstellung Begleitscheine (300 Stk.)
Eine Verlängerung des Vertrages, zu den gleichen Konditionen, um ein weiteres Vertragsjahr ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Der Auftraggeber muss das Optionsrecht spätestens 2 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausüben.
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220314
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220314
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220314
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.