Verwertung / Beseitigung von Bauschutt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: ND02 - Bauschutt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a. d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung / Beseitigung von Bauschutt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Übernahme, Transport und Verwertung / Beseitigung von Bauschutt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alternative A: Übernahme, Transport und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt
• Abholung des Bauschutts an den derzeit 21 Sammelstellen auf Anforderung,
• Transport des Bauschutts,
• Ordnungsgemäße Entsorgung des gemischten Bauschuttes in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Alternative B: Übernahme, Transport, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt
• Abholung des Bauschutts an den derzeit 21 Sammelstellen auf Anforderung,
• Transport des getrennt erfassten Bauschutts,
• Ordnungsgemäße Verwertung des verwertbaren Bauschutts in einer dafür genehmigten Verwertungsanlage,
• Ordnungsgemäße Entsorgung des für die Aufbereitung ungeeigneten Bauschuttes in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Liste der Referenzprojekte (jeweils mind. 2 Stück) mit vergleichbaren Leistungen für die Abholung, Sammlung von Abfällen aus dem Bringsystem sowie für die Verwertung / Beseitigung von Bauschutt mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner in den letzten 3 Jahren
- Unternehmen aus Deutschland: Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) nach § 56 KrWG Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
- Die Efb-Zertifizierung muss neben den neben den in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 1.4.6 aufgeführten Abfällen zusätzlich den Umgang (transportieren, lagern, in Abhängigkeit des Entsorgungskonzeptes auch behandeln) von gefährlichen Abfällen umfassen. Hierzu gehören mindestens:
• AVV-Nr. 17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten,
• AVV-Nr. 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen
Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält,
• AVV-Nr. 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe,
• AVV-Nr. 17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich
gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten.
- Beschreibung der vorhandenen bzw. anzuschaffenden Container für Bauschutt und der Fahrzeuge für die Abholung und Transport.
- Beschreibung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für nicht verwertbaren Bauschutt mit Genehmigungsnachweis(en).
- Zusätzlich für Alternative B: Beschreibung der zur Verfügung stehenden Behandlungs- und Verwertungsanlage(n) für verwertbaren Bauschutt mit Nachweis der Genehmigung(en) durch Beilegung der Kopie der (des) aktuellen Genehmigungsbescheide(s).
- Zusätzlich für Alternative B: Nachweis / Erklärung, dass der erfasste verwertbare Bauschutt des Landkreises als Recycling-Baustoff (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" (RC-Leitfaden) zu geprüftem, güte-überwachtem und zertifiziertem Recyclingbaustoff aufbereitet wird, durch Zertifikat oder gleichwertige Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsfirst wurde auf 44 Tage verlängert. Die Vergabestelle ist in der Zeit vom 24.12.2021 bis einschließlich 06.01.2022 nicht besetzt. In dieser Zeit werden keine Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.