Objektplanung - Ersatzneubau der Werkhallen an der Ludwig-Bölkow Berufsschule, Donauwörth
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donau-ries.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung - Ersatzneubau der Werkhallen an der Ludwig-Bölkow Berufsschule, Donauwörth
Die Ludwig-Bölkow-Berufsschule in 86609 Donauwörth, Neudegger Allee 7, befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 1600 Schüler. Aufgrund einer Sprengeländerung im Ausbildungsberuf Zimmerer werden ab dem Schuljahr 2024/25 für die Jahrgangstufe 11 und ab dem Schuljahr 2025/26 für die Jahrgangsstufe 12 voraussichtlich 4 Klassen zusätzlich beschult. Die Werkhallen I – III der Berufsschule Donauwörth wurden in den 1970er Jahren erbaut. Alle Werkhallen wurden für diverse Umnutzungen mehrfach umgebaut.
Donauwörth
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung, sowie besondere Leistungen wie z.B. die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. In den eingeschossigen Werkhallen finden der Fach- und Praxisunterricht für verschiedene Fachrichtungen statt. In der nordwestlich gelegenen Werkhalle III werden derzeit die Fachbereiche Ernährung, Schreiner und Zimmerer unterrichtet.
Der Bau- und der Kreisausschuss des Landkreises Donau-Ries haben beschlossen, dass die Werkhalle III abgerissen wird und durch Neubauten am Standort der bisherigen Werkhalle sowie auf dem Parkplatz östlich der Werkhallen ersetzt wird. Durch die Sprengeländerung im Ausbildungsberuf Zimmerer sowie weiterem Flächenbedarf sind insgesamt ca. 800 m² HNF zusätzlich zu planen. Für diesen zusätzlichen Bedarf sowie den Ersatz der Bestandsflächen sind somit insgesamt ca. 1.900 m² HNF als Neubauflächen zu planen. Außerdem werden ca. 150 m² HNF in der Werkhalle I für eine andere Umnutzung vorbereitet werden.
Hinsichtlich des Standorts wurde vorab eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Lt. Beschluss der oben genannten Gremien wird folgende Variante umgesetzt:
Die Neubauflächen für die Holztechnik (Schreiner und Zimmerer) sollen auf dem östlich gelegenen Parkplatz gebaut werden. Je nach Planungsergebnis wird dieser Neubau in ein oder zwei Bauabschnitten ausgeführt. Ziel ist eine Inbetriebnahme der neuen Werkhallen für die Zimmerer spätestens zum Schuljahresbeginn im September 2025. Im Anschluss wird der nördliche Teil der Werkhalle III abgebrochen. An diesem Standort soll ein neues Gebäude für den Fachbereich Ernährung und das Exzellenzzentrum entstehen. Nach dem Bezug dieses Neubaus werden auch die restlichen Teile der Werkhalle III abgebrochen und ein Parkplatz an dieser Stelle errichtet. Der Abbruch ist Gegenstand der Planungsaufgabe; Die Errichtung des Parkplatzes nicht.
Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) wurden überschlägig mit ca. 9,2 Mio. € ermittelt. Alle Neubauten sind eingeschossig in Holzbauweise zu planen. Der laufende Schulbetrieb ist bei Planung und Ausführung zu beachten. Die Flächen und Grundrisszuschnitte für die Räume, in denen handwerklicher Unterricht stattfindet, sind ähnlich einer Produktionshalle vorrangig nach den Anforderungen, die sich aus der Maschinentechnik (Abbundanlage, CNC-Maschinen,…) ergeben, auszulegen und zu planen. Für die ersten beiden Bauabschnitte soll im September 2022 der Antrag zur FAG-Förderung eingereicht werden. Grundlage dieses Antrags ist eine genehmigungsfähige Entwurfsplanung für die Neubauflächen der Holztechnik (Zimmerer + Schreiner) sowie eine Vorentwurfsplanung für das Gebäude des Fachbereichs Ernährung und Exzellenzzentrum. Der Förderantrag für die weiteren Bauabschnitte soll im September 2024 gestellt werden.
Das Büro, welches eine erste Planung bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Baulicher Ablauf (Bauabschnitte siehe Planungskonzept):
• Beginn Neubau BA 1 und 2: August 2023
• Fertigstellung BA 1 und 2: August 2025
• Baubeginn Abbruch und Neubau BA 3: August 2025
• Fertigstellung BA 3: August 2026
• Im Anschluss BA 4 (nur Abbruch)
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8. Die LPH 9 läuft darüber hinaus.
Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend des nächstplatzierten Büros zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 für Bauabschnitt 1-4 gem. § 34 ff HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4 für Bauabschnitt 1+2 gem. § 34 ff HOAI 2021
Stufe 3: LPH 3-4 für Bauabschnitt 3+4 gem. § 34 ff HOAI 2021
Stufe 4: LPH 5-7 für Bauabschnitt 1+2 gem. § 34 ff HOAI 2021
Stufe 5: LPH 5-7 für Bauabschnitt 3+4 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 6: LPH 8-9, für Bauabschnitt 1+2 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 7: LPH 8-9 für Bauabschnitt 3+4 gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen, Bauabschnitte oder etwaiger besonderer Leistungen besteht
nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. Es ist angedacht den Ersatzneubau in Holzbauweise zu errichten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV und § 122 Abs. 2 GWB nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel)
von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR
für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u.
der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer oder die Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
—Der Ref.zeitr. muss zwischen 01.12.2011 - 30.11.2021 liegen, dies bedeutet die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
(Die Wertung einer Referenz ist auch gegeben, wenn LPH nicht vom Bewerberbüro selbst erbracht wurden. Der Zeitraum des Projektes
ist für die allgemeine Wertbarkeit ausschlaggebend.)
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei
den Ref.projekten erforderlich:
—Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
—ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
—ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
—Projektbezeichnung/-beschreibung,
—Bauvolumen brutto (KG 300+400) (Ref. 1 u. 2 max. Pkt. bei ≥5 Mio. € brutto; Ref. 3 max. Pkt. bei ≥4,5 Mio. € brutto)
—dem Bewerber beauftragte u. von ihm vollständig erbrachte LPHen
—Vergleichbarkeit der Komplexität: Honorarzone III
—AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für (Die Zusatzpunkte werden je Unterkategorie nur 1x vergeben) :
—Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien
—Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft, Forschung oder Produktionshalle bzw. Industriehalle
—Maßnahme mit mehreren Bauabschnitten
—Planung, Ausschreibung und Überwachung eines Gebäudeabbruchs
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit
Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber,
bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren
Wertung ausgeschlossen.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland