Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut sowie von Kanalräumgut und Saugrückständen Referenznummer der Bekanntmachung: E60294021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut sowie von Kanalräumgut und Saugrückständen
Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut aus dem Klärwerk München Gut Großlappen sowie des Kanalräumgutes/Straßenkehrichts der Kanalbetriebsstationen
Klärwerk Gut Großlappen und Kanalbetriebsstationen
Abfuhr und Verwertung von Rechen- und Sandfanggut aus dem Klärwerk München Gut Großlappen sowie des Kanalräumgutes/Straßenkehrichts der Kanalbetriebsstationen.
Abfallschlüsselnummer 19.08.01 Sieb- und Rechengutrückstände
Abfallschlüsselnummer 19.08.02 Sandfangrückstände
Abfallschlüsselnummer 19.08.05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalen
Abwasser
Abfallschlüsselnummer 20.03.06 Abfälle aus der Kanalreinigung
Abfallschlüsselnummer 20.03.03 Straßenkehrichtanfall
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220752
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220752
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220752
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Vorlage mit dem Angebot:
- Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb (EfB) oder gleichwertig.
- Kopie des Genehmigungsbescheides für die Verwertungswege aus dem die Bedingungen für eine Annahme hervorgehen
- Zertifikate nach DIN ISO 9002/EN29002 (Qualitätssicherung)
- Annahmegenehmigung der Verwertungsanlage für die entsprechenden Abfallschlüssel durch die zuständige Behörde
- Zum Nachweis der Entsorgungssicherheit sind geeignete Unterlagen (wie z.B. Vorverträge, Absichtserklärungen oder Ähnliches beizufügen) einzureichen. Nach Zuschlagserteilung sind e.g. Unterlagen unverzüglich entsprechende Verträge nachzuweisen.
- Benennung der für die Anlagen zuständigen Genehmigungsbehörden
- Erklärung und Nachweis über das Vorhandensein einer Genehmigung für den Transport des genannten Abfalls
- Benennung eines evtl. notwendigen Zwischenlagers/Redundanzanlage
- Nachweis bzw. Darstellung des finalen Entsorgungsweges
- Kurze verfahrenstechnische Beschreibung des Verwertungsverfahrens für die zu entsorgenden Stoffe
zum Punkt Referenzen in der Eigenerklärung:
Bereits mit dem Angebot wird die Angabe von drei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen Jahren gefordert. Die Referenzen beinhalten mindestens nachstehende Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Entsorgungswege; Abfallschlüssel; Transportmengen und -frequenz.
Die ausgeführte Leistung ist vergleichbar, sofern die Abfalltransporte und Entsorgungswege einen dieser Ausschreibung ähnlichen Leistungsumfang besitzen. Die Mindesttransportmenge beträgt 1000 Tonnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4. Quartal 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.