Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache“ sowie „Übersetzung von Filmen in Deutsche Gebärdensprache und Einbindung des Gebärdensprachvideos in den Film Referenznummer der Bekanntmachung: 2021ADO000016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmas.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache“ sowie „Übersetzung von Filmen in Deutsche Gebärdensprache und Einbindung des Gebärdensprachvideos in den Film
Die Corona-Krise hat zu weitreichenden Änderungen in der barrierefreien Kommunikation der Staatsregierung geführt. Die Angebote in Gebärdensprache haben ebenso wie die Übersetzungen in besonders leicht verständliche Sprache stark zugenommen. Diese sehr positive Entwicklung soll sich nicht auf die Krisenzeit beschränken, sondern darüber hinaus fortgesetzt werden.
Diese Entwicklung wird durch die Arbeitsgruppe zur barrierefreien Kommunikation der Staatsregierung voran getrieben. Sie hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt, die Ressorts beim Ausbau und der Optimierung ihrer Angebote in Gebärdensprache und besonders leicht verständlicher Sprache zu unterstützen und Synergieeffekte herbei zu führen.
Zur Erreichung dieses Ziels sollen daher u.a. Rahmenverträge abgeschlossen werden, in die alle Ressorts einschließlich der ihnen nachgeordneten Bereiche einbezogen sind. Vorgesehen ist zunächst ein Rahmenvertrag, mit dem die Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache (reine Gebärdensprach-Videos) und die nachträgliche Übersetzung bestehender Videos in Gebärdensprache (mit Einblendung der dolmetschenden Person) vergeben werden können.
Die Vorhabensbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Bieter können ein Angebot auf ein Los, auf mehrere Lose oder auf alle Lose abgeben. Alle Lose können miteinander kombiniert werden. Es wird keine Höchstzahl festgelegt, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über mehrere Lose oder alle Lose an einen einzigen Bieter zu vergeben, sofern dieser für mehrere oder alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Los 1
München und andere Orte in Bayern
Los 1 (Bayerische Staatskanzlei, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Bayerisches Staatsministerium für Digitales nebst jeweiligen Geschäftsbereich und nachgeordneten Behörden):
Als optionale Leistung hat der Auftragnehmer das Lektorat der Untertitelung anzubieten. Der Einzelauftraggeber kann von Fall zu Fall entscheiden, ob er diese optional angebotene Leistung abruft.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistung ist die Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache (reine Gebärdensprach-Videos) und die nachträgliche Übersetzung bestehender Videos in Gebärdensprache (mit Einblendung der dolmetschenden Person). Die Leistung wird in drei Lose (Teillose) vergeben. Los 1 betrifft den Abschluss eines Rahmenvertrags, bei dem folgende Stellen abrufberechtigt sind: Bayerische Staatskanzlei, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Bayerisches Staatsministerium für Digitales nebst jeweiligen Geschäftsbereich und nachgeordneten Behörden.
Los 2
München und andere Orte in Bayern
Los 2 (Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nebst nachgeordneten Bereich):
Als optionale Leistung hat der Auftragnehmer das Lektorat der Untertitelung anzubieten. Der Einzelauftraggeber kann von Fall zu Fall entscheiden, ob er diese optional angebotene Leistung abruft.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistung ist die Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache (reine Gebärdensprach-Videos) und die nachträgliche Übersetzung bestehender Videos in Gebärdensprache (mit Einblendung der dolmetschenden Person). Die Leistung wird in drei Lose (Teillose) vergeben. Los 2 betrifft den Abschluss eines Rahmenvertrags, bei dem folgende Stellen abrufberechtigt sind: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nebst Geschäftsbereich und nachgeordneten Bereich.
Los 3
Los 3 (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nebst Geschäftsbereich und nachgeordneten Behörden)
Als optionale Leistung hat der Auftragnehmer das Lektorat der Untertitelung anzubieten. Der Einzelauftraggeber kann von Fall zu Fall entscheiden, ob er diese optional angebotene Leistung abruft.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistung ist die Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache (reine Gebärdensprach-Videos) und die nachträgliche Übersetzung bestehender Videos in Gebärdensprache (mit Einblendung der dolmetschenden Person). Die Leistung wird in drei Lose (Teillose) vergeben. Los 3 betrifft den Abschluss eines Rahmenvertrags, bei dem folgende Stellen abrufberechtigt sind: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nebst Geschäftsbereich und nachgeordneten Behörden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe von mindestens drei mit den Vergabegegenständen vergleichbaren Referenzprojekten, d.h. gefordert werden jeweils drei Referenzen
- für die Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache und
- für die Übersetzung von Filmen in Deutsche Gebärdensprache und Einbindung des Gebärdensprachvideos in den Film.
Es ist zulässig, dieselbe Referenz für beide vorgenannten Leistungsbereiche an-zuführen, wenn für einen Referenzauftraggeber Leistungen aus beiden Bereichen erbracht wurden.
Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, - zeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden nebst Kontaktdaten verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen drei Kalenderjahren oder im laufenden Kalenderjahr durchgeführt worden sein. Zum Nachweis der Referenzen ist das als Anlage beigefügte Dokument „Template Referenzen.docx“ zu verwenden.
Achten Sie darauf, dass Sie nur Referenzen angeben, bei denen Sie auch den Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten benennen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Auftrags durchzuführenden Gebährdenspachübersetzungen von Gebärdensprachdolmetschendern bzw. Gebärdensprach-Übersetzenden durchzuführen sind. Gebärdensprachdolmetschende bzw. Gebärdensprach-Übersetzende im Sinne der Auftragsunterlagen sind Menschen, die über eine der folgenden Berufsabschlüsse oder einen der genannten Ausweise verfügen:
Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in (Universität)
Bachelor „Gebärdensprachdolmetschen“ (Universität)
Master-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen (Universität)
Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in (Fachhochschule)
Bachelor „Gebärdensprachdolmetschen“ (Fachhochschule)
Staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin oder staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher (Prüfstellen Darmstadt oder München)
Geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin oder staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher (IHK Düsseldorf)
Dolmetscherausweis des BGSD, Berufsfachverband der Gebärdensprachdolmetscher Bayern e.V.
Dolmetscherausweis des GIB-BLWG, Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung
Mit Angebotsabgabe muss der Bieter eine Erklärung abgeben, dass zur Durchführung des Auftrags ausschließlich Gebärdensprachdolmetschende bzw. Gebärdensprach-Übersetzende im Sinne der Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine „administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich“ im Sinn des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Gemäß Zeile 2, linke Spalte des vorgenannten Anhangs XIV unterfallen unter anderem die Dienstleistungen gemäß dem Common Procurement Vocabulary (CPV) 92000000-1 bis 92700000-8 dieser Dienstleistungskategorie. Konkret einschlägig ist vorliegend der CPV-Code 92110000-5 [Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen]. Es handelt sich somit um einen öffentlichen Auftrag über soziale und andere besondere Dienstleistungen gemäß Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit über öffentliche Aufträge über soziale und andere Dienstleistungen höchstens sechs Jahre betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf § 160 GWB wird hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.