Sanierung Quartier am Neuen Rathaus (QUAM) - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-056/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Quartier am Neuen Rathaus (QUAM) - Objektplanung Gebäude
Das Projekt „Quartier am Neuen Rathaus“ besteht aus dem geschlossenen Gebäudeensemble zwischen Maxplatz und Vorderer Graben.
Bei dem Quartier handelt es sich um ein stadtbildprägendes Ensemble entlang der barocken Achse im Zentrum des UNESCO-Weltkulturerbes, welches sowohl dem Ensembleschutz wie auch in Teilen dem Einzeldenkmalschutz untersteht.
Die betroffenen Gebäude (Maximiliansplatz 3, Hauptwachstraße 1, 3, 7 und 9) werden im Wesentlichen als Verwaltungsstandort der Stadtverwaltung genutzt. In den Gebäudeteilen entlang der Hauptwachstraße sind im Erdgeschoss Gewerbeeinheiten untergebracht.
Hier zu vergebendes Los: Objektplanung Gebäude
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der Generalsanierung ist die Instandsetzung der Gebäudehülle und Gebäudestatik, einschließlich energetischer Verbesserungen (BNB-Qualifikation "Silber" angestrebt), die Instandsetzung der Raumschalen sowie die Neuinstallation der Gebäudetechnik, einschließlich digitaler Medien und moderner Gebäudeleittechnik. Daneben sind die Gebäude auf Brandschutzanforderungen zu prüfen und die Barrierefreiheit, soweit möglich, herzustellen. Die Nutzungen sollen weitestgehend beibehalten werden, die Innenhöfe bedürfen einer Aufwertung und Neugestaltung. Das bestehende Raumkonzept der Verwaltungseinheit Maxplatz ist bezüglich der Bürgerfreundlichkeit zu überprüfen und ggf. zu optimieren.
Das Ensemble befindet sich im Herzen der Bamberger Innenstadt. Besonderes Augenmerk ist auf die Baulogistik und Öffentlichkeitsarbeit zu legen. Auch ist es notwendig, die Nutzung der Gewerbeeinheiten möglichst kurzzeitig zu unterbrechen und den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Ferner ist die Sanierung der Verwaltungseinheit, möglichst abschnittsweise, ggf. unter Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebes, abzuwickeln.
Teile der Fassade der Liegenschaft Maxplatz 3 sind bereits teilsaniert (Instandsetzung der Natursteinbauteile und Fassadenputze sowie Fenstertausch bzw. restauratorische Instandsetzung). Die Qualität ist entsprechend fortzusetzen.
Geplante Bauzeit: 2024 bis 2028.
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein hochrangiges Bundes-Förderprojekt. Anforderung an das Projekt ist eine Nachhaltigkeit in Anlehnung an das Zertifikat Silber nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen). Entsprechende Voruntersuchungen, Konzeptionierungen und Planungen sind durchzuführen.
Planungsbeginn 2022, Abrechnung Mitte 2029
Vsl. Vertragslaufzeit: April 2022 bis Ende 2029
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet: Technische Leistungsfähigkeit 48%, personelle Leistungsfähigkeit 40 %, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 8 %, Qualität 4 %. Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach HOAI/ZVB sowie besonderer Leistungen
Die unter II.2.7 angegebene Laufzeit ist geschätzt für die Grundleistungen der HOAI, Lph. 1 - 8, und ist abhängig von der späteren Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mangelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium). Die EEE kann über den Link (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) online ausgefüllt werden.
b) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
c) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
d) Nachweis der Bauvorlageberechtigung erbracht, § 75 VgV (in Bayern bei Architektenleistungen Art. 61 BayBO),
e) Erklärung, dass kein Interessenskonflikt nach § 6 VgV besteht,
f) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe der Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evt. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug,
g) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachauftragnehmer) berufen § 36/46 VgV, so ist gesondert nachzuweisen:
g.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe des Nachauftragnehmers § 47 VgV
g.2) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag durch Nachauftragnehmer bearbeitet werden § 46(3) Nr. 10 VgV
g.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch Nachauftragnehmer
g.4) Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2 durch Nachauftragnehmer
h) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV sind je Mitglied anzugeben:
h.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
h.2) Erklärung zur Rechtsform,
h.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
h.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
h.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
h.6) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
h.7) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähgkeit nach III.1.2 durch jedes Mitglied.
i) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
— Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
— Mindest-Fachumsatz netto (Ø 2018-2020): im Bereich Objektplanung Gebäude 800 TEUR.
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung, s. III.2.1,
— Angaben mit Namen, beruflicher Qualifikation und Weiterbildung der technischen Leitung (Projektleiter und Stellvertreter).
— Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der Anzahl in den letzten drei Jahren beschäftigter Architekten im Bereich der geforderten Dienstleistungen,
— Nachweise der vom Bewerber erbrachten vergleichbaren Referenzen. Hierfür ist der entsprechende Referenzbogen zu verwenden sowie möglichst eine Bescheinigung des Auftraggebers beizubringen.
Vergleichbar mit der Maßnahme sind Sanierungen von denkmalgeschützten Gebäuden, deren Leistungsumfang zwischen 2011 und 2020 abgeschlossen wurde.
Der Leistungsumfang muss mindestens sein: Lph. 1 - 8.
Die Bruttobaukosten müssen mindestens sein: 10 Mio € bei Objektplanung Gebäude.
Der Auftragswert muss mindestens sein: 1500 T€ bei Objektplanung Gebäude.
— Auflistung der vom vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter erbrachten vergleichbaren Referenzen. Hierfür ist der entsprechende Referenzbogen zu verwenden sowie möglichst eine Bescheinigung des Auftraggebers beizubringen. Für eine Wertung der Referenz müssen die Mindestbedingungen wie oben (Büroreferenzen) beschrieben erfüllt sein.
— Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität,
— Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist nach Aufforderung vorzulegen.
Die Referenzobjekte können zusätzlich auf einer Seite DIN A4 in Form von Texten, Fotos und Plänen dargestellt werden. Bei Referenzen, deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
— Mindestanzahl Mitarbeiter: 8 Architekten.
— Mindest-Berufserfahrung (Ø PL & stv.PL): 7 Jahre.
— Der Projektleiter muss Erfahrung mit dem Bauen im Bestand haben.
— Referenznachweise abgeschlossen in den letzten 10 Jahren: Drei Umbauten/Sanierungen mit HZ IV in den Lph. 2 - 8, drei Umbauten/Sanierungen historischer, denkmalgeschützter Bausubstanz sowie ein Projekt Verwaltungsbau/Rathaus o.ä (die Referenzen können für mehrere Nachweise verwendet werden). Der Projektleiter weist ein Projekt Verwaltungsbau/Rathaus o.ä. nach.
— Bewerber verfügt über ein eigenes QM-System (nicht notwendigerweise zertifiziert
§ 75 Abs. 2 VgV
HAV-KOM-Vertrag mit stufenweiser Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(a) Die Teilnahmeanträge müssen bis zu dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) elektronisch eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags;
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft;
(c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular "Teilnahmeantrag" (erste Seite Bewerbungsbogen) möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(d) Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizufügen. Unvollständig ausgefüllte, nicht unterschriebene Teilnahmeanträge oder fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(f) Teilnahmeanträge, die nicht über die Plattform (siehe I.2) eingereicht wurden, werden nach aktuellem Recht nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
— Nach § 135(2) GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
— Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160(3) GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".