RV zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Agentur, welche für den Auftraggeber und die fünf Bezugsberechtigten den gesamten Veröffentlichungsprozess (komplette professionelle und effiziente Auftragsabwicklung der Schaltungen inkl. Beratungsleistung) einer Stellenanzeige übernimmt.
Vorrangig erfolgt die Schaltung über Online-Medien, in Einzelfällen auch über Print Medien. Darüber hinaus kommen auch verstärkt Social Media-Kampagnen zum Tragen.
Diese Rahmenvereinbarung wird für die Mindestlaufzeit von 36 Monaten geschlossen.
Das Gesamtvergabevolumen wird auf zirka [Betrag gelöscht] Euro zzgl. Mwst. geschätzt.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München, Westdeutscher Rundfunk Köln Appellhofplatz 1 50667 Köln, Mitteldeutscher Rundfunk Kantstr. 71 - 73 04275 Leipzig, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln, ARD.ZDF medienakademie Wallensteinstraße 121 90431 Nürnberg, ARGE Rundfunkbetriebstechnik Wallensteinstraße 119 90431 Nürnberg
Neben der Beratung hinsichtlich der zielgruppengerechten Jobbörsen, muss die Schaltung der Anzeige, Gestaltung der Anzeige (optional), kontrollieren und optimieren der Texte, übernommen werden.
Der Service muss eine kostenfreie und individuelle Beratung beinhalten, eine schnelle Abwicklung (innerhalb von 24 Stunden) ermöglichen, einen direkten Ansprechpartner garantieren, über fundierte Erfahrungen und ein großes Netzwerk verfügen. Das Portfolio beinhaltet Einzelschaltungen und Multipostings, Lektorat und Korrektur sowie teilweise Gestaltung.
Diese Rahmenvereinbarung wird für die Mindestlaufzeit von 36 Monaten geschlossen.
Sie beginnt voraussichtlich am 01.04.2022 und endet voraussichtlich am 31.03.2025. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch um 12 Monate, wenn der Auftraggeber (nur der Bayerische Rundfunk) diese Vereinbarung 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich:
Erklärung über den Umsatz (ohne gesetzliche Umsatzsteuer) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten, höchstens drei Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaft anzugeben für jedes Mitglied).
Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr in folgender Höhe verlangt [Betrag gelöscht] EUR. (ohne ges. USt.)
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind in einer selbst erstellten Anlage dem Angebot beizufügen.
Verlangt werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss Leistungen für "Auftraggeber im Medienumfeld" in vergleichbarem Umfang wie zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand für einen Vertragszeitraum von mindestens 1 Jahr beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zum Leistungsverzeichnis, welche nicht für die Kalkulation des Angebots relevant sind, dürfen nur über die Vergabeplattform bis einschließlich 26.01.2022 gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Fragen die über ein anderes Kommunikationsmittel gestellt werden, werden nur über die Vergabeplattform beantwortet!
Die Bieter müssen Ihr Angebot (insbesondere die vom Bieter zu erstellen Beschreibungen, die gem. Anlage 12 - Bewertungsmatrix zu erstellen sind) dem Bayerischen Rund-funk per Videokonferenz präsentieren.
Die Präsentation dient zur Verifizierung der schriftlich abgegeben Angebote. Bezüglich Wertungskriterium 1.2 Serviceorientierung wird eine abschließende Bewertung erst nach der Angebotspräsentation stattfinden.
Die Präsentation wird im Zeitraum vom 22.02. bis 24.02.22 stattfinden. Alle Bieter müssen sich diese drei Tage für eine zirka 2-stündige Video-Präsentation frei halten. Die Präsentationen werden im Zeitraum von 10 bis 17 Uhr stattfinden.
Der Auftraggeber behält sich vor, alle Bieter oder nur die Bieter zur Präsentation einzuladen, deren Angebote eine Aussicht auf einen Zuschlag haben.
Die Einladung zur Präsentation wird den Bietern spätestens am 16.02.2022 übermittelt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY5G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.