Unterhaltsreinigung Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021S4000009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwg.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), beabsichtigt die Unterhaltsreinigung für ihre Gebäude in Veitshöchheim, Thüngersheim, Würzburg und Bamberg neu vergeben.
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 5 Jahre.
Bei den zu reinigenden Gebäuden handelt es sich unter anderem um Büro-, Schul-, Labor- und Sozialgebäude, um Werkstätten und eine Mensa, aber auch um Gebäude mit z.B. Bienenzucht, die besondere Anforderungen stellen. Ausführliche Informationen zu den Besonderheiten sind der Objektbeschreibung in der Kalkulationsdatei zu entnehmen.
Aufgrund der Besonderheiten vor Ort, sucht der Auftraggeber besonders zuverlässige und fachkundige Unternehmen!
Die Grundreinigungsfläche beläuft sich auf rund 15.000m². In der Kalkulationsdatei sind der Vollständigkeit halber alle Räumlichkeiten der LWG-Gebäude aufgeführt. Hierzu gehören auch solche, die nicht Teil des zu vergebenden Auftrags sind, diese sind gekennzeichnet durch ein „x“.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Kalkulationsdatei, den Leistungskriterien sowie dem Vertrag zu entnehmen.
Veitshöchheim
Unterhaltsreinigung, Sonderarbeiten und Regieleistungen
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.09.2027.
Die gesamte Gebäudereinigung wird in zwei Fachlose unterteilt. Bei der Unterhaltsreinigung handelt es sich um ein Fachlos, welches dem 80%-Kontigent zugeordnet wird. Die Glas- und Rahmenreinigung wird dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eigenerklärung über das bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
- Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Mindestanforderung an die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind folgende Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EURO für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Sach- bzw. Bearbeitungs-, Umwelt-, und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EURO für Schlüsselverlust. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr
betragen.
- Mindestgesamtumsatz:
Der Nettogesamtumsatz pro Jahr muss mindestens [Betrag gelöscht] EURO betragen
- Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen über VERGLEICHBARE DIENSTLEISTUNGEN IN DER UNTERHALTSREINIGUNG aus den letzten drei Jahren (erbrachte Leistungen oder wenn der wesentliche Leistungszeitraum abgeschlossen ist) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben.
Als vergleichbar gelten Dienstleistungen, wenn sie dem Auftragsvolumen der zu vergebenden Leistung nahe kommen und einen etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
- Angaben, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Mindestanforderung an die Referenzen:
Mindestens 2 Referenzen mit einem Jahresnettowert von mindestens [Betrag gelöscht] EURO und mindestens 1 Referenz in der Laborreinigung.
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das
Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ende der Vertragslaufzeit
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Hinweis zu BIETERFRAGEN:
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem 23.12.2021 und dem 11.01.2022 keine Bieterfragen beantwortet werden.
Sie können mögliche aufkommende Fragen in dieser Zeit selbstverständlich stellen und erhalten zeitnah nach dem 11.01.2022 umgehend Beantwortung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.