Gemeinsame Ausschreibung von den Forstbetrieben Allersberg und Nürnberg: Mechanisierte Holzernte (Stehendentnahme) mit Rückung (Forwarder) und Lagerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021JL000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baysf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsame Ausschreibung von den Forstbetrieben Allersberg und Nürnberg: Mechanisierte Holzernte (Stehendentnahme) mit Rückung (Forwarder) und Lagerung
Mechanisierte Holzernte mit Stehendentnahme-Technik, Rückung mit Forwarder und Lagerung von ca. 15.000 fm am Forstbetrieb Allersberg und Nürnberg in zwei Losen
Forstbetrieb Allersberg und Forstbetrieb Nürnberg
Forstbetrieb Allersberg und Forstbetrieb Nürnberg
Forstbetrieb Nürnberg
Forstbetrieb Nürnberg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstbetrieb Allersberg und Forstbetrieb Nürnberg
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstbetrieb Nürnberg
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.