Neubau Feuerwehrhaus Gilching - Freianlagen - vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gilching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Gilching - Freianlagen - vergebener Auftrag
Neubau des Feuerwehrhauses Gilching - Objektplanungsleistungen Freianlagen
Starnberger Weg, 82205 Gilching
Die Gemeinde Gilching beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses inklusive einer Fahrzeughalle mit 15 Stellplätzen in Gilching am Starnberger Weg durchzuführen.
Hauptgebäude 5.043 m² BGF / 26.236 m³ BRI
Kaltlagerhalle 1.480 m² BGF / 9.185 m³ BRI
Carport 550 m² BGF / 1.665 m³ BRI
Gesamt 7.073 m² BGF / 37.176 m³ BRI
Freifläche inkl. Gründach Gesamt ca. 9.000 m²
Anteil befestigte Flächen ca. 7.000 m²
Anteil Grünflächen ca. 2.000 m²
Folgende Leistungen werden hierfür ausgeschrieben: Objektplanungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1-2 nach Ermittlung des Bieters anteilig und Leistungsphasen 3-9 vollständig. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 (LPH 1-2 anteilig)
Stufe 2: Leistungsphasen 5-8
Stufe 3: Leistungsphase 9
Die Leistungsphasen 1-2 der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen wurden bereits durch das Büro ArGeArchitekten, Waldkirch erbracht. Diese bereits erstellte Vorplanung ist Basis des derzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens.
Bauzeit:
Beginn: 01.03.2023
Abschluss: 31.08.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gliching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPRKYD
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]