Neubau Wohnen, Faistenhaarer Straße - Arch - vergebener Aufrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunnthal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brunnthal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnen, Faistenhaarer Straße - Arch - vergebener Aufrag
Neubau Wohnen, Faistenhaarer Straße in Brunnthal - Objektplanungsleistungen
Faistenhaarer Straße 85649 Brunnthal
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen, für den Neubau von ca. 9 Wohnungen mit Tiefgarage in Brunnthal. Das Grundstück mit der Fl. Nr. 53/6 und 53/5 (anteilig) ist ca. 1.131 m² groß, die Bebauung erfolgt nach § 34 Baugesetzbuch. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Gliederung der Bruttogeschoßfläche in m²
UG 350 + 500 (TG) ca. 850 m²
EG ca. 350 m²
OG ca. 350 m²
DG ca. 250 m²
Gesamt ca. 1.800 m²
Die ca. 9 Mietwohnungen entsprechen dem allgemein üblichen Wohnungsstandard. Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Wohnbauförderung durch den Freistaat Bayern gefördert.
Baubeginn: 01.03.2023
Bauende: 31.10.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPRNBU
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]