Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 707
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 707
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 707: Altomünster – Tandern – Hilgertshausen – Jetzendorf – Petershausen (S) P+R-Platz als Gesamtleistung (Linie)
Landkreis Dachau und Pfaffenhofen a. d. Ilm
Menge und Wert der Dienstleistung:
- ca. 329 862 Nwkm/a,
- 3 Neufahrzeuge 12 m Niederflur-Überland oder Low-Entry-Überland
- ca. 32 Haltestellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittenkofen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85447
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allershausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85391
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebotegem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.