Ausschreibung Linienbündel 1 des Landkreises Kitzingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kitzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Linienbündel 1 des Landkreises Kitzingen
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 1 des Landkreises Kitzingen ab dem 01.06.2022 mit einem Volumen von derzeit insgesamt rund ca. 473.390 Fahrplankilometern im Festverkehr pro Jahr.
Landkreis Kitzingen
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 1 auf den Linien 100, 8109, 8111 und 8150 ab dem 01.06.2022 mit einem Volumen von derzeit ca. 473.390 Fahrplankilometern pro Jahr im Festverkehr.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abtswind
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97355
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]