exAnte: Strahlentherapeutischer Kooperationsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KFS-01-A04
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-freising.de/
Abschnitt II: Gegenstand
exAnte: Strahlentherapeutischer Kooperationsvertrag
exAnte: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der Fa. MVZ RON Bayern Strahlentherapie GmbH, Ulmer Str. 68 in 73431 Aalen („MVZ RON“) den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Zweck, neben der eigenständigen Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für eigene Patienten, zusätzlich, konsiliarärztlich strahlentherapeutische Leistungen für stationäre Patienten des Klinikums Freising zu erbringen.
Freising
exAnte: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der Fa. MVZ RON Bayern Strahlentherapie GmbH, Ulmer Str. 68 in 73431 Aalen („MVZ RON“) den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Zweck, neben der eigenständigen Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für eigene Patienten, zusätzlich, konsiliarärztlich strahlentherapeutische Leistungen für stationäre Patienten des Klinikums Freising zu erbringen.
Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7) ist zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der Fa. MVZ RON Bayern Strahlentherapie GmbH, Ulmer Str. 68 in 73431 Aalen („MVZ RON“) den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Zweck, neben der eigenständigen Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für eigene Patienten, zusätzlich, konsiliarärztlich strahlentherapeutische Leistungen für stationäre Patienten des Klinikums Freising zu erbringen.
Das Klinikum Freising begründete 2008 eine strahlentherapeutische Kooperation. Durch die Zusammenarbeit mit einem niedergelassenen Facharzt und Ansiedlung dessen Praxis auf dem Klinikgelände sollte eine hochwertige Strahlentherapieversorgung sowohl für die Krankenhauspatienten als auch für Patienten der Arztpraxis am Standort Klinikum Freising sichergestellt werden. Hierdurch sollte zugleich eine wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen personellen und sachlichen Ausstattungen, insbesondere im Bereich der kostenintensiven radiologischen und strahlentherapeutischen Geräte, erreicht werden.
Die Kooperation wurde durch einen Kooperationsvertrag und einen Erbbaurechtsvertrag rechtlich gestaltet. Vertragspartner war jeweils Dr. Markus Adam, Facharzt für Strahlentherapie.
Aufgrund eines Praxisverkaufs durch Herrn Dr. Adam soll der bestehende Kooperationsvertrag durch einen dreiseitigen Überleitungsvertrag auf die MVZ RON übertragen werden. Diese soll als neuer Vertragspartner für die noch offene Laufzeit in die Kooperation eintreten. Dies erfolgt zu unveränderten Konditionen, aber unter Vereinbarung von rechtsformspezifischen Zusicherungen zur Weisungsfreiheit des ärztlichen Leiters, zur Qualitätssicherung in der Medizin und zu Veränderungen auf Gesellschafterebene des neuen Vertragspartners, die bei einem Vertrag mit Herrn Dr. Adam so nicht erforderlich waren.
Die Überleitung des bestehenden Kooperationsvertrags von Herrn Dr. Adam auf die MVZ RON ist vergaberechtlich keine unwesentliche, verfahrensfreie Vertragsänderung, da insofern keine interne Umstrukturierung des Auftragnehmers stattfindet. Die Vertragsüberleitung ist daher wie ein Neuabschluss eines Kooperationsvertrags zu behandeln.
Das Alleinstellungsmerkmal der MVZ RON ergibt sich aus der besonderen Gemengelage einer 2008 getroffenen Grundentscheidung für ein langfristiges Kooperationsmodell in der Patientenversorgung, der zu diesem Zweck erfolgten Errichtung eines Erbbaurechts, dessen Weitergabe an einen Erwerber dem Erbbauberechtigten bei Leistungsbereitschaft des Erwerbers auch nicht vom Klinikum Freising ohne Weiteres verwehrt werden kann, sowie aus den Zulassungsbeschränkungen in einem gesperrten Planungsbereich bei gleichzeitiger „Mitnahme“ der bestehenden vertragsärztlichen Zulassung von Herrn Dr. Adam in das MVZ. Die Erbringung von strahlentherapeutischen Leistungen für Patienten des Klinikums Freising in eigener Leistungsverantwortung durch den niedergelassenen Arzt oder ein MVZ erfordert zwar rechtlich keine kassenärztliche Zulassung. Der Vertragsarztsitz bildet jedoch die wirtschaftliche Basis für eine hinreichende Auslastung einer Facharztpraxis mit Großgeräten, die eine Erbringung der Konsilleistungen für die Patienten des Klinikums als Teilelement der ärztlichen Gesamttätigkeit ermöglicht. Der Vertragsarztsitz wurde zum 1. Januar 2022 der MVZ RON übertragen.
Die Zulässigkeit der Vergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV ergibt sich aus der o.g. rechtlichen Gemengelage sowie dem Fehlen einer vernünftigen Alternative oder Ersatzlösung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
exAnte: Strahlentherapeutischer Kooperationsvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertragsschluss soll nach Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung und nach Ablauf der danach vorgesehenen Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§§ 160 Abs. 3, 134, 135 GWB