Ersatzneubau Wasserwerk Oberbernbach - Aufbereitungsanlage - EMSR-Technik Referenznummer der Bekanntmachung: LV8C_EMSR Aufbereitungsanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach - Oberbernbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Wasserwerk Oberbernbach - Aufbereitungsanlage - EMSR-Technik
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von EMSR-Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
o Errichtung einer Wandlermessung und Zählung sowie Niederspannungshauptverteilung, ca. 3 Schaltschränkeo Errichtung einer Niederspannungsverteilung, ca. 10 Schaltschränke, Doppelbodeno SPS-Automatisierungstechniko USV-Anlageo Bedienung und Beobachtung der örtlichen Prozesse vor Ort, an der Schaltanlage und an Bedienpanelso Anbindung des Betriebspunktes an ein Prozessleitsystemo Elektro-Auf-Putz-Installation für Licht- und Steckdosen im Wasserwerko Kabeltrassen, Kabelverlegung, Anschlüsse an Maschinen und Messstellen o Errichtung des äußeren und inneren Blitzschutzes, Potentialausgleicho Erstellung der gesamten Elektrodokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.