Ersatzneubau Wasserwerk Oberbernbach - Aufbereitungsanlage und Verwaltungsgebäude - PV-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: LV8E_PV-Anlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach - Oberbernbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Wasserwerk Oberbernbach - Aufbereitungsanlage und Verwaltungsgebäude - PV-Anlage
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von PV-Anlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Errichtung einer netzgekoppelten PV-Anlage, mit Verbrauchern, Elektrofahrzeugen und Energiespeicher, auf zwei Gebäuden mit einer Gesamtleistung von ca. 100 kWp. Die PV-Anlage ist in zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.