Sicherheits- und Empfangsdienst TUM Campus Garching Referenznummer der Bekanntmachung: 068/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Empfangsdienst TUM Campus Garching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Sicherheits- und Empfangsdienstes für den TUM Campus in Garching.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des Sicherheits- und Empfangsdienstes für den TUM Campus in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt, die als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Vom AN weiterhin zu beachten ist das übergreifende FM Betriebskonzept, das den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügt ist. Ein Lageplan des TUM Campus in Garching ist den Vergabeunterlagen als Anlage 3 beigefügt. Der Auftraggeber schreibt parallel zum vorliegenden Verfahren Leistungen des Poststellen-Service und Kurierdienstes für den TUM Campus in Garching im offenen Verfahren nach VgV über die Vergabeplattform DTVP aus: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0RNVB
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN den Vertragszeitraum einmalig um drei weitere Jahre zu verlängern.
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN den Vertragszeitraum einmalig um drei weitere Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsgesetz
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
5) Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erlaubnis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) Vorlage einer auf den Bieter ausgestellten Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes. Die Bescheinigung in Steuersachen darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln
- [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderungen sind ein Gesamtumsatz von mindestens acht (8) Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr und ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens fünf (5) Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln
- [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderungen sind ein Gesamtumsatz von mindestens acht (8) Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr und ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens fünf (5) Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das Sicherheits- und Empfangspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) hat.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 80 Beschäftigten und von mindestens 50 Personen Sicherheits- und Empfangspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des Sicherheits- und Empfangspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015-11 des Bieters.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3) Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen des Sicherheits- und Empfangsdienstes jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen des Sicherheits- und Empfangsdienstes mit den Leistungsschwerpunkten Pforten-/Empfangsdienst, Revier- und Streifenwachdienst und Notrufzentrale, wie in Ziffer 3.1 bis 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben.
b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer auftragsgegenständlichen Zahl der vom Revier- und Streifenwachdienst zu bestreifenden Außenflächen zu sichernden (in sich geschlossenen, von anderen Gebäuden getrennten, mit Zugängen von außen (Türen/Tore, Fenster) versehenen) Gebäude von mindestens 35.
c) Es handelt sich um eine Referenz mit vom Revier- und Streifenwachdienst zu bestreifenden Außenflächen.
d) Die Pforten- und Empfangsdienste im Referenzprojekt wurden erbracht in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit einer Mindestfläche von 60.000 m² Bruttogrundfläche (BGF).
e) Die referenzgegenständlich vom Bieter besetzte Notrufzentralzentrale ist im Referenzprojekt vor Ort ansässig und ist zentrale Meldestelle für sämtliche Belange des Gebäudebetriebs.
f) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
g) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2019 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das Sicherheits- und Empfangspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) hat.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 80 Beschäftigten und von mindestens 50 Personen Sicherheits- und Empfangspersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des Sicherheits- und Empfangspersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) (Sicherheits- und Empfangsdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Eigenerklärung über eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen des Sicherheits- und Empfangsdienstes jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen des Sicherheits- und Empfangsdienstes mit den Leistungsschwerpunkten Pforten-/Empfangsdienst, Revier- und Streifenwachdienst und Notrufzentrale, wie in Ziffer 3.1 bis 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben.
b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer auftragsgegenständlichen Zahl der vom Revier- und Streifenwachdienst zu bestreifenden Außenflächen zu sichernden (in sich geschlossenen, von anderen Gebäuden getrennten, mit Zugängen von außen (Türen/Tore, Fenster) versehenen) Gebäude von mindestens 35.
c) Es handelt sich um eine Referenz mit vom Revier- und Streifenwachdienst zu bestreifenden Außenflächen.
d) Die Pforten- und Empfangsdienste im Referenzprojekt wurden erbracht in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit einer Mindestfläche von 60.000 m² Bruttogrundfläche (BGF).
e) Die referenzgegenständlich vom Bieter besetzte Notrufzentralzentrale ist im Referenzprojekt vor Ort ansässig und ist zentrale Meldestelle für sämtliche Belange des Gebäudebetriebs.
f) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
g) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2019 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R99V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.