Lieferung eines TSF-W aufgeteilt in 5 Fachlose
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pilsach
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pilsach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines TSF-W aufgeteilt in 5 Fachlose
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wasser Kurzbezeichnung TSF-W nach Bayerischer Förderrichtlinie aufgeteilt in 5 Lose gemäß DIN 14530-17, DIN EN 1846, und der DIN14502 1-3. Die Leistung wird gemäß der Lose aufgeteilt:
Los 1 Fahrgestell
Los 2 Aufbau
Los 3 Beladung
Los 4 Atemschutztechnik
Los 5 Tragkraftspritze
Lieferung eins Fahrgestells zum Aufbau eines TSF-W
Lieferung eines Fahrgestell für den Aufbau eines TSF-W geeignet. Das Zweiachsige Fahrgestell muss gemäß der DIN 14530-17, DIN EN 1846, und der DIN14502 1-3, als auch den Bayerischen Förderrichtlinien entsprechen.
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbau für ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser kurz TSF-W für die Gemeinde Pilsach
Gemeinde Pilsach
Lieferung eines Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug kurzbezeichnung TSF-W für die Gemeinde Pilsach Feuerwehr Litzlohe. Der Aufbau des TSF-W muss den Bayerischen Förderrichtlinien und DIN Normen 14530-17, DIN EN 1846, und der DIN14502 1-3, entsprechen.
Lieferung einer Feuerwehrtechnischen Aussrüstung für ein TSF-W für die Gemeinde Pilsach Feuerwehr Litzlohe
Lieferung der kompletten im Los 3 ausgeschriebenen Beladung für ein TSF-W für die Gemeinde Pilsach, Feuerwehr Litzlohe.
Lieferung von Atemschutztechnik zur Beladung in einem TSF-W Gemeinde Pilsach Feuerwehr Litzlohe
Lieferung von Atemschutztechnik gemäß Leistungsverzeichnis Los 4 als Beladung in einem TSF-W gemäß Bayerischer Förderrichtlinie
Lieferung einer Tragkraftspritze kurzbezeichnung PFPN10/1000
Lieferung einer Tragkraftspritze gemäß der DIN EN14466 und Leistungsverzeichnis für die Gemeinde Pilsach Feuerwehr Litzlohe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Pilsach
Die Öffnung erfolgt durch autorisierte Personen mit einem Verifizierungscode über den elektronischen Tresor
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/