Rahmenvertrag Monitore 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: E_080_424546 hos
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Monitore 2022
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Monitoren, Monitor-Zubehör sowie optional ergänzenden Leistungen für die Fraunhofer-Gesellschaft sowie ihre Institute und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Die Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erfolgen dezentral durch die einzelnen Institute und Einrichtungen. Hierfür soll der Auftragnehmer spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung die Anbindung und den Betrieb der eProcurement-Lösung SAP Ariba (E-Shop) bereitstellen.
80686 München, bundesweit
Monitore, Monitor-Zubehör sowie optional ergänzenden Leistungen
2x je 12 Monate
Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate, optional ergänzende Leistungen, Angebot eines weiteren Herstellers, Serviceoptionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Erklärungen zur Bietergemeinschaft
• Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen
• Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen
• Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
• Unternehmensdarstellung (Firmenprofil)
• Erklärung zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
•• Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Nachweis der Deckungssummen oder Erklärung zur Versicherbarkeit
Mindeststandard: Der Bieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, bei der die Deckungs-summe für Personen- und Sachschäden mindestens eine (1) Mio. Euro je Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) sowie für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500.000) Euro je Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) beträgt.
• Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens
Mindeststandard: Der Bieter muss über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (damit muss das Unter-nehmen mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt tätig gewesen sein oder sich die entsprechende Eignung von einem anderen Unternehmen leihen) einen kumulierten Gesamtumsatz von mindestens zwei (2) Mio. Euro pro Jahr erzielt haben.
• Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz
Mindeststandard: Der Bieter muss über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (damit muss das Unter-nehmen mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt tätig gewesen sein oder sich die entsprechende Eignung von einem anderen Unternehmen leihen) einen leistungsartbezogenen Umsatz von mindestens einer (1) Mio. Euro pro Jahr erzielt haben.
• Der Auftraggeber behält sich zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, eine Bonitätsauskunft bei der Creditreform einzuholen.
• Darstellung zu Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Informationssicherheit oder Vorlage entsprechender, gültiger Zertifizierungsurkunden
• Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina
Mindeststandard: Der Bieter muss mindestens drei (3) Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, nachweisen; die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten drei (3) Jahren umfassen. Bei mind. einer (1) Referenz muss der Bieter seinen Lieferportfolio-Katalog an das eProcurement-System des Auftraggebers angebunden haben.
• Erklärung zum Betrieb eines E-Shops mit eProcurement-Systemanbindung
Mindeststandard: Der Bieter muss erklären, dass er aktuell einen E-Shops mit eProcurement-Systemanbindung betreibt.
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (wird durch den Auftraggeber eingeholt)
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. - Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB) - Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 14.01.2022 12:00 Uhr eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fraunhofer.de