Markterkundung zur potenziellen Anmietung von Büroflächen oder Kauf eines geeigneten Objektes oder Kauf eines geeigneten Grundstückes
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/nordbayern
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung zur potenziellen Anmietung von Büroflächen oder Kauf eines geeigneten Objektes oder Kauf eines geeigneten Grundstückes
Die Außenstelle Bayreuth der Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt frühestens ab 3. Quartal 2024 und spätestens zum 3. Quartal 2025 ein neues Betriebs- und Verwaltungsgebäude in Bayreuth für ca. 100 bis 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beziehen. Hierfür führt die Außenstelle Bayreuth der Autobahn GmbH des Bundes eine Markterkundung zu potenziellen Miet- oder Kaufobjekte von Immobilien oder dem Kauf eines geeigneten Grundstückes zur Errichtung eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes durch.
Bayreuth
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem von der Außenstelle Bayreuth der Autobahn GmbH des Bundes durchgeführten Verfahren um eine unverbindliche MARKTERKUNDUNG handelt und nicht um ein Vergabeverfahren!
Die Außenstelle Bayreuth der Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt frühestens ab 3. Quartal 2024 und spätestens zum 3. Quartal 2025 ein neues Betriebs- und Verwaltungsgebäude in Bayreuth für ca. 100 bis 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beziehen. Hierfür führt die Außenstelle Bayreuth der Autobahn GmbH des Bundes eine Markterkundung zu potenziellen Miet- oder Kaufobjekte von Immobilien oder dem Kauf eines geeigneten Grundstückes zur Errichtung eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes durch.
Gewünscht wird ein flexibles und nachhaltiges Bürogebäude, das möglichst innerhalb der im abrufbaren Informationsmemorandum gekennzeichneten Gebiete innerhalb der Bayreuther Innenstadt bzw. im Umkreis der Anschlussstelle Bayreuth Süd angemietet oder gekauft werden kann.
Die gesuchten Immobilien sollen eine Nutzfläche (NUF) von etwa ca. 3.000 m2 bis ca. 3.500 m2 bzw. eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 5.000 m2 bis ca. 6.000 m2 aufweisen. Zudem sollen entweder im Gebäude selbst, dazugehörige Garagen oder in fußläufiger Nachbarschaft (max.5 Minuten) wettergeschützte Unterstellmöglichkeiten für 15 Mess- und Sonderdienstfahrzeuge (davon ca. 9 Pkw und 6 Busse) verfügbar sein. Es sollten Möglichkeiten für 90 Kfz-Stellplätze bestehen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen im Erdgeschoss ein Labor und Materiallager (insgesamt ca. 100m2) einzurichten.
Im Falle von Mietobjekten sollte das Mietobjekt für eine Mietdauer von 15 Jahren mit bis zu dreifacher Verlängerungsoption von jeweils 5 weiteren Jahren angeboten werden.
Die benötigten Arbeitsbereiche sollen individuelle Büroformen ermöglichen und über die Zeit mit geringem Aufwand an sich wandelnde Arbeitswelten und Anforderungen angepasst werden können. Wünschenswert sind zudem zusätzliche Kommunikations- und Begegnungsflächen zum informellen Austausch, Besprechung- und Projekträume und Bereiche zum konzentrierten Arbeiten.
Sind in dem Objekt weitere Mieteinheiten enthalten, ist eine strikte Trennung zu den anderen Mieteinheiten zu erzielen. Der durch die Außenstelle Bayreuth der Autobahn GmbH des Bundes angemietete Bereich ist zum einen räumlich und zum anderen durch zusätzliche Zugangsbeschränkungen von anderen Mieteinheiten zu separieren.
Das anzumietende oder käuflich zu erwerbende Gebäude sollte einen Beitrag zur CO2-Neutralität, Energieeinsparung, Einsatz von erneuerbarer Energie und/oder Begrünung auf Dach/Fassade und Maßnahmen zum Artenschutz leisten.
Im Falle von Grundstücken sollten diese unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts geeignet sein, um ein vorbeschriebenes Betriebs- und Verwaltungsgebäude einschließlich Stellplätzen zu errichten und eine Größe von ca. 2.500m2-3.500m2 aufweisen. Dabei soll das Grundstück möglichst vollständig erschlossen sein.
Die Interessenten werden gebeten, auf Grundlage und mit Hilfe des bei der Kontaktstelle abrufbaren Informationsmemorandums und des dort beigefügten Formblattes eine unverbindliche Interessenbekundung zu erstellen und diese bis spätestens zum 27.01.2022 elektronisch oder per Post bei der Kontaktstelle einzureichen.
Die Interessenten werden ebenfalls gebeten, Grundrisse und weitere Informationen über das Objekt beizubringen, die es der Autobahn GmbH des Bundes ermöglichen einen Abgleich mit den im Informationsmemorandum und der Bekanntmachung benannten Anforderungen durchzuführen.
Den Interessenten steht offen, mit ihrer Interessenbekundung mehrere den Kriterien entsprechende Miet- oder Kaufobjekte bzw. Grundstücke anzubieten.
Weiteres ist dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Interessenten können das gegenständliche Informationsmemorandum und das Formblatt für eine unverbindliche Interessenbekundung per E-Mail bei der Kontaktstelle unter [gelöscht] anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren um eine
MARKTERKUNDUNG handelt und nicht um ein Vergabeverfahren! Die Weitergabe von
Informationen zu einem potenziellen Angebot berechtigt zu keinerlei Ansprüchen gegen die
Autobahn GmbH des Bundes oder Dritten. Vertrauliche Informationen sind durch die
Interessenten zu kennzeichnen und werden von der Autobahn GmbH des Bundes lediglich zum
Zwecke der hier beschriebenen Objektsuche verwendet! Die Autobahn GmbH des Bundes
erstattet keine Aufwendungen, die den Interessenten mit Einreichung bzw. Bearbeitung der
Interessenbekundung entstehen.