Bergungs- und Transportaufträge für Leichen und Leichenteile Referenznummer der Bekanntmachung: V2-9224-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bergungs- und Transportaufträge für Leichen und Leichenteile
Bergungs- und Transportaufträgen für Leichen und Leichenteile für das Polizeipräsidium München im Bereich der Landeshauptstadt München, des Landkreises München, der Gemeinde Krailling und dem Gemeindeteil Stockdorf der Gemeinde Gauting.
Los 1 Mitte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist die Bergung und der Transport von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag bei sogenannten Polizeileichen und in sonstigen von der Polizei angeordneten unaufschiebbaren Fällen.
Los 1 Mitte umfasst die Auftragsvergabe im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektionen Altstadt (PI 11), Maxvorstadt (PI 12), Westend (PI 14), Hauptbahnhof (PI 16) und Au (PI 21) Die ausführliche Beschreibung befindet sich in der Vertragsunterlage, Datei 02.
Die fallbezogenen Mengenangaben sind aus den Preiszusammenstellungen der einzelnen Lose zu entnehmen.
Es handelt sich hier um geschätzte Leistungsmengen, die sich aus den Gesamtauftragszahlen ergeben, die vom Auftraggeber aufgrund der Erfahrungswerte im letzten Vertragszeitraum ermittelt wurden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine feste Auftragsmenge während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Die genannten Leistungsmengen können im Rahmen des Vertrages in Summe bis zu 20 % je Los überschritten werden und stellen damit die Obergrenzen der Auftragswerte dar.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine zweimalige Verlängerung um 6 Monate zu gleichen Konditionen möglich.
Los 2 Süd/Ost
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist die Bergung und der Transport von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag bei sogenannten Polizeileichen und in sonstigen von der Polizei angeordneten unaufschiebbaren Fällen.
Los 2 Süd/Ost umfasst die Auftragsvergabe im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektionen Giesing (PI 23), Perlach (PI 24), Trudering - Riem (PI 25), Ottobrunn (PI 28), Unterhaching (PI 31). Die ausführliche Beschreibung befindet sich in der Vertragsunterlage, Datei 02.
Die fallbezogenen Mengenangaben sind aus den Preiszusammenstellungen der einzelnen Lose zu entnehmen.
Es handelt sich hier um geschätzte Leistungsmengen, die sich aus den Gesamtauftragszahlen ergeben, die vom Auftraggeber aufgrund der Erfahrungswerte im letzten Vertragszeitraum ermittelt wurden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine feste Auftragsmenge während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Die genannten Leistungsmengen können im Rahmen des Vertrages in Summe bis zu 20 % je Los überschritten werden und stellen damit die Obergrenzen der Auftragswerte dar.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine zweimalige Verlängerung um 6 Monate zu gleichen Konditionen möglich.
Los 3 Süd/West
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist die Bergung und der Transport von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag bei sogenannten Polizeileichen und in sonstigen von der Polizei angeordneten unaufschiebbaren Fällen.
Los 3 Süd/West umfasst die Auftragsvergabe im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektionen Sendling (PI 15), Forstenried (PI 29), Grünwald (PI 32). Laim (PI 41) und Planegg (PI 46) Die ausführliche Beschreibung befindet sich in der Vertragsunterlage, Datei 02.
Die fallbezogenen Mengenangaben sind aus den Preiszusammenstellungen der einzelnen Lose zu entnehmen.
Es handelt sich hier um geschätzte Leistungsmengen, die sich aus den Gesamtauftragszahlen ergeben, die vom Auftraggeber aufgrund der Erfahrungswerte im letzten Vertragszeitraum ermittelt wurden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine feste Auftragsmenge während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Die genannten Leistungsmengen können im Rahmen des Vertrages in Summe bis zu 20 % je Los überschritten werden und stellen damit die Obergrenzen der Auftragswerte dar.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine zweimalige Verlängerung um 6 Monate zu gleichen Konditionen möglich.
Los 4 Nord/West
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist die Bergung und der Transport von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag bei sogenannten Polizeileichen und in sonstigen von der Polizei angeordneten unaufschiebbaren Fällen.
Los 4 Nord/West umfasst die Auftragsvergabe im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektionen Neuhausen (PI 42), Olympiapark (PI 43), Moosach (PI 44), Pasing (PI 45). Die ausführliche Beschreibung befindet sich in der Vertragsunterlage, Datei 02.
Die fallbezogenen Mengenangaben sind aus den Preiszusammenstellungen der einzelnen Lose zu entnehmen.
Es handelt sich hier um geschätzte Leistungsmengen, die sich aus den Gesamtauftragszahlen ergeben, die vom Auftraggeber aufgrund der Erfahrungswerte im letzten Vertragszeitraum ermittelt wurden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine feste Auftragsmenge während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Die genannten Leistungsmengen können im Rahmen des Vertrages in Summe bis zu 20 % je Los überschritten werden und stellen damit die Obergrenzen der Auftragswerte dar.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine zweimalige Verlängerung um 6 Monate zu gleichen Konditionen möglich.
Los 5 Nord/Ost
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vertrages ist die Bergung und der Transport von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag bei sogenannten Polizeileichen und in sonstigen von der Polizei angeordneten unaufschiebbaren Fällen.
Los 5 Nord/Ost umfasst die Auftragsvergabe im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektionen Schwabing (PI 13), Bogenhausen (PI 22), Ismaning (PI 26), Haar (PI 27) Milbertshofen (PI 47) Oberschleißheim (PI 48) Die ausführliche Beschreibung befindet sich in der Vertragsunterlage, Datei 02.
Die fallbezogenen Mengenangaben sind aus den Preiszusammenstellungen der einzelnen Lose zu entnehmen.
Es handelt sich hier um geschätzte Leistungsmengen, die sich aus den Gesamtauftragszahlen ergeben, die vom Auftraggeber aufgrund der Erfahrungswerte im letzten Vertragszeitraum ermittelt wurden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine feste Auftragsmenge während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Die genannten Leistungsmengen können im Rahmen des Vertrages in Summe bis zu 20 % je Los überschritten werden und stellen damit die Obergrenzen der Auftragswerte dar.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine zweimalige Verlängerung um 6 Monate zu gleichen Konditionen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsausübung;Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB; Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
Eigenerklärung zum Umsatz; Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung- oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer haftpflichtdeckunghöhe von 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens 1 Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr
Eignungsrelevante Unternehmen – falls zutreffend-; Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - falls zutreffend-; Verpflichtungserklärung eignungsrelevante Unternehmen bzw. Unterauftragnehmer –falls zutreffend-; Nachweis von mindestens einem Leichentransportfahrzeug unter Vorlage einer Kopie des Kfz-Scheines pro Los, um welches der Bieter sich bewirbt. Das Fahrzeug muss entsprechend der DIN 75081 oder einer gleichwertigen Norm ausgerüstet sein und über zwei für den Leichentransport geeignete auslaufgeschützte Behältnisse verfügen; Angabe zur Anzahl der Beschäftigten
Geeigneter Nachweis über fachliche Weiterbildung in Hygienevorschriften und Umgang mit Verstorbenen des für die Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals oder Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufsausübung in dieser Tätigkeit. Der Nachweis ist für mindestens zwei namentlich genannte Personen pro Los zu führen;
Verzeichnis über:
- das Stammpersonal mit deren Qualifikation
- die Betriebsstandorte
- den vorhandenen Fuhrpark
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch;
Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft - falls zutreffend-
Erklärung zur Umsetzung der von der Polizei erteilten Aufträge im Rahmen der Bietergemeinschaft- falls zutreffend
Erklärung zur polizeilichen Überprüfung der Verschwiegenheit;
Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung mit entsprechender Ausweiskopie innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung vorzulegen;
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter/Bietergemeinschaften können sich grundsätzlich auf alle Lose bewerben, für die sie die in der Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen pro Los erfüllen.
Es besteht keine Los- oder Zuschlagslimitierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deutschland
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.