22 E 010 - Fachplanungen Archäologie / Archäologische Grabungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 010 - Fachplanungen Archäologie / Archäologische Grabungen
Das Velodrom der Stadt Regensburg soll unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange
generalsaniert werden.
Das Velodrom liegt im westlichen Rand der Altstadt von Regensburg im Gebiet des UNESCO Welterbes. Die Spielstätte bildet mit den Gebäuden Kreuzgasse 10 und 12 eine Funktionseinheit. Das Gebäude Kreuzgasse 8 ist nachträglich hinzugefügt worden. Neben der eigentlichen Spielstätte befinden sich auch Werkstätten, Umkleiden sowie Wasch- und Büroräume in der Liegenschaft.
Theaterspielstätte Velodrom im Stadtgebiet Regensburg
Derzeit weist das Velodrom nach 22 Jahren Spielbetrieb und der „provisorischen Sanierung“ bis 1987 einen deutlichen Instandhaltungsrückstauf auf, der behoben werden soll.
Dem provisorischen Sanierungscharakter sind die bestehenden strukturellen, technischen und funktionalen Mängel des gegenwärtigen Spielbetriebs geschuldet, die eine längere Weiterführung des Spielbetriebs erheblich gefährden.
Insbesondere massive Mängel beim Brandschutz werden von der Bauaufsicht beanstandet und bedrohen die Weiterführung als Spielstätte.
Dem Velodrom wurde, mit Beschluss des Stadtrates vom Oktober 2018, als Spielstätte des Theaters allgemein zugestimmt.
Es soll gem. Beschluss als Spielstätte optimiert und für eine dauerhafte Nutzung – mit zu beachtenden Rahmenbedingungen umgebaut und saniert werden.
Folgende Planungsziele sollen grundsätzlich beinhaltet sein:
U.a. Schaffung einer Brandwand, Einbau einer flächendeckenden Löscheinrichtung im Zuschauerbereich, Herstellung arbeitsschutzrechtlicher Mindesthöhen der Unterbühne, notwendige Flächenerweiterungen zum Erhalt der Spielstätte, bauphysikalische Ertüchtigung von Dachfläche Saal, Verbesserung der Barrierefreiheit, weitere wesentliche funktionale Verbesserungen. Entzerrung der überlagerten Verkehrs- /Besucherströme Erweiterung, Anpassung der Bühnenflächen, Schaffung einer Ober- und Untermaschinerie sowie Verbesserung Raumluftklima Saal und Bühnenbereich.
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Für die Gesamtleistung der Generalsanierung werden folgende Leistungen benötigt:
Archäologische Begleitung und Flächengrabungen nach denkmalpflegerischer Erlaubnis mit einer Größe von ca. 400 m2 auf eine Tiefe von ca. 1,60 m.
Archäologische Begleitung von 15 kleinen Schürfen für statische Gutachten, sowie Altlasten- und Baugrunduntersuchungen, sowie Leitungsgräben von insgesamt ca. 50 m Länge und 1,50 m Tiefe.
Die archäologischen Untersuchungen, sowie die dem BLfD nach Abschluss der Ausgrabung vorzulegende Dokumentation, sind nach den Grabungsrichtlinien des BLfD zu gestalten.
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Die Fachliche Spezifikation des Bewerbers und des einzusetzenden Personals ist mit einschlägigen Ausgrabungen nachzuweisen.
Archäologischer Fachplaner/Koordinator, sowie Wissenschaftl. Grabungsleiter(in): Magister/Master oder Promotion in Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters,
Archäologischer Fachplaner(in) mind. 12 Monate Grabungserfahrung in leitender Stelle erforderlich.
Grabungstechniker/Grabungsfacharbeiter(in): mind. 12 Monate Grabungserfahrung als Schnittleiter und/ oder in Tätigkeiten zur Dokumentation (Zeichner, Fotograf, Vermesser, Fundverwaltung).
Grabungshelfer(in): ungelernt, mind. 3 Monate Erfahrung im Ausgrabungsbetrieb erforderlich.
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Die fachliche Aufsicht der Grabungen liegt beim Bayer. Landesamt für Denkmalpflege. Es ist dem Grabungsleiter gegenüber hinsichtlich Grabungsorganisation, Grabungstechnik und Arbeitsablauf weisungsbefugt. Sollten sich der Grabungsleiter oder Mitglied der Grabungsmannschaft als ungeeignet erweisen (diese Beurteilung obliegt dem BLFD), so ist das betreffende Personal auf Anforderung des BLfd kurzfristig auszutauschen.
Vertragszeitverlängerung bis zur Fertigstellung der erforderlichen Leistungen, falls sich die Bauzeit aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen verlängert.
Geplante Anzahl der Bewerber: maximal 4
Objektive Kriterien (max. 500 Punkte) für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern gemäß den Vergabeunterlagen beiliegenden Eignungskriterien:
Hinweis Losverfahren:
Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 4. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktegleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem
Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und einen entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktegleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
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Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor,
der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht
aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor
dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine
Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. II.6 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen sind gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
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- Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
- Abschluss des Studiums für den/die archäologische/n Fachplaner/in bzw. den/die archäologische/n Projektleiter/in
- Abschluss des Studiums für den/die wissenschaftl. Grabungsleiter/in
jeweils in in Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte oder Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters mit Abschluss Magister/Master oder Promotion nach § 75 VgV.
Weitere Eignungsanforderungen bzw. Ausschlusskriterien, siehe in den Vergabeunterlagen unter Teilnahmewettbewerb - Stufe 1.
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. II.6) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.7).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.8) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. II.6) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
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Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und dem Teilnahmeantrag mit Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Bei BG ist ein Zusammenrechnen der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Im Auftragsfall ist diese dann in entprechender Höhe nachzuweisen.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und dem Teilnahmeantrag mit Eigenerklärung. Die Eignungskriterien mit den maximal zu erreichenden 500 Punkten sind in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/ Nachweise sind anzugeben.
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Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unter Einreichung der Nachweise zur Berufszulassung des/der archäologischen Fachplaners/in bzw. des/der archäologischen Projektleiters/in (Magister/Master oder Promotion der Fachrichtungen Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Provinzialrömische Archäologie des Mittelalters) und des/der wissenschaftlichen Grabungsleiter/in (Magister/Master oder Promotion der Fachrichtungen Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters).
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Zwei Referenzen R 1 und R 2 zur fachlichen Eignung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV und § 75 Abs. 5 VgV
mit Projektfertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag nach 01.01.2016)
Mindestanforderungen:
- Durchführung von Untersuchungen in einem Stadtkern mit mittelalterlichen und/ oder römischen Befunden; Angaben zu:
- Bezeichnung u. Thematik der jeweiligen Ausgrabung;
- Umgriff
- Auftragssumme
- der Richtlinie, nach welchen die Grabungsdokumentation erstellt wurden
- Kontaktdaten des Auftraggebers
- Nennung der zuständigen Fachreferenten (staatliche oder kommunale Denkmalpflege, mit Kontakt)
Bestätigung, dass nach den Vorgaben zur Durchführung archäologischer Ausgrabungen in Bayern des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege gearbeitet werden kann und gemäß den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerber- bzw. Bieterfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfristen bzw. Angebotsfrist zu stellen.
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Der Termin für die Verhandlungsgespräche ist für die 14. KW 2022 vorgesehen. Die Einladung erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche digital per Videokonferenz durchzuführen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]