Aktualisierung der Biotopkartierung (Flachland) in den Landkreisen Aschaffenburg, Bayreuth, Cham, Dillingen a.d. Donau (anteilig), Kronach, Miesbach, Ostallgäu und Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000622
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktualisierung der Biotopkartierung (Flachland) in den Landkreisen Aschaffenburg, Bayreuth, Cham, Dillingen a.d. Donau (anteilig), Kronach, Miesbach, Ostallgäu und Passau
Es soll eine Aktualisierung der Biotopkartierung (Flachland) in den Landkreisen Aschaffenburg, Bayreuth, Cham, Dillingen a.d. Donau (anteilig), Kronach, Miesbach, Ostallgäu und Passau durchgeführt werden.
Cham, Ost
Los 1: Cham, Ost
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Cham, West
Los 2: Cham, West
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Ostallgäu, Nord
Los 3: Ostallgäu, Nord
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Ostallgäu, Süd
Los 4: Ostallgäu, Süd
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Passau, Nord
Los 5: Passau, Nord
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Passau, Süd
Los 6: Passau, Süd
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Bayreuth, Nord
Los 7: Bayreuth, Nord
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Bayreuth, Süd
Los 8: Bayreuth, Süd
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Aschaffenburg
Los 9: Aschaffenburg
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Kronach
Los 10: Kronach
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Miesbach
Los 11: Miesbach
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Dilligen an der Donau, Süd
Los 12: Dilligen an der Donau, Süd
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Pro Los wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit Zuschlagserteilung beginnt. Die Abgabe aller vertragsgemäßen Leistungen durch den AN hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfolgen:
Lose 1 – 10: spätestens 15.07.2025
Los 11: spätestens 15.07.2024
Los 12: spätestens 01.08.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
1. Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung
Ein Projektleiter, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter müssen benannt werden.
Der Projektleiter hat mind. eine aussagekräftige Referenz im Zeitraum 2012 - 2021 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen des Projektleiters in folgenden Punkten überzeugend belegt: Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit naturschutzfachlichem Inhalt mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (Kartierungsarbeiten oder Umsetzungsmaßnahmen); hauptverantwortliche Durchführung; gute Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden); erfolgreicher Abschluss des Projektes.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis die Formblätter "Projektteam" sowie "Persönliche_Referenzen".
2. Projektteam
Es muss eine Aufstellung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vorliegen.
Die Kartierung ist mit maximal 5 Kartierern durchzuführen.
Mindestens 70 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen.
Zu den erfahrenen Kartierern zählen Kartierer, die bereits eine Biotopkartierung, FFH-Lebensraumtypenkartierung oder eine gleichwertige Kartierung in einem Bearbeitungsgebiet von mind. 1.000 ha Offenland bzw. mit einer kartierten Offenland-Biotop- bzw. LRT-Fläche von mind. 50 ha durchgeführt haben.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam".
3. Neueinsteiger
Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Aktualisierung der Biotopkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Der Projektleiter hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Biotopkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
• Uni-/FH-(Bachelor-/Master-) Ausbildung mit geobotanischen, vegetationskundlichen
oder sonstigen botanischen Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann
• Nachweis eigener Kartiererfahrung bei floristischen und pflanzensoziologischen Kartierungen
• Nachweise eigener Kartiererfahrung in der Biotopkartierung Bayern, der FFH-Lebensraumtypen-Kartierung oder vergleichbaren Kartierungen in Bayern
• Nachweise über umfassende Fortbildungen in der Biotopkartierung und/oder FFH-Lebensraumtypenkartierung
4. Zeitplan
Es muss ein tabellarischer Zeitplan des geplanten Kartiereinsatzes für die jeweilige Kartiersaison erstellt werden, aus dem hervorgeht, dass zur optimalen Erfassung der Biotope gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen (insb. der Extensivwiesen und der Grünlandbiotoptypen) zur Hauptkartierungszeit im Frühsommer (Mai/Juni) und Hochsommer (Juli/August) ausreichend umfangreiche Kartierungstätigkeiten stattfinden.
Bitte nutzen Sie das Formblatt "Zeitplanung".
5. GIS und Access Kenntnisse
Mindestens einer der im Personaleinsatzplan eingesetzten Personen muss spezielle GIS- und Access-Kenntnisse besitzen, die für die Erfüllung der Leistungen gemäß den Vorgaben der Kartieranleitungen benötigt werden.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Projektteam".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Referenzzeitraum der Eignungs- Wertungskriterien wurde auf zehn Jahre erweitert.
Die Anforderung an den Eignungsnachweis bzw. die max. möglichen Punkte in der Wertung wären auch innerhalb der gesetzlich vorgegebenen drei Jahre erreichbar. Durch die Erweiterung des Referenzzeitraumes soll der Bieterkreis erweitert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.