Betrieb eines zusätzlichen Impfzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: V-2021-135
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.straubing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines zusätzlichen Impfzentrums
Personelle Besetzung und Betrieb eines zusätzlichen Impfzentrums zur schnellen und effektiven Bekämpfung der 4. Corona-Welle
Impfzentren der Stadt Straubing
Personelle Besetzung und Betrieb eines zusätzlichen Impfzentrums
Bei Bedarf Aufstockung des medizinischen Personals
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Einrichtung des Impfzentrums war aufgrund der exorbitant ansteigenden Infektionszahlen und der konkreten Gefahren durch Virusmutationen äußerst dringlich. Zusätzlich hat sich die Lage deshalb so schnell verschärft, weil wenige Monate zuvor die Tätigkeit der Impfzentren eingestellt und deren Vorhaltung politisch aufgegeben wurden. Es musste daher seitens der Kommune schnellstens reagiert und die Einrichtung in eigener Regie geschaffen werden. Dabei war oberstes Gebot im Rahmen dieser pandemischen Lage sowie des geltenden Katastrophenalarms für ganz Bayern, schnellstens eine hohe Anzahl von Booster-Impfungen anbieten zu können, um gegen die ansteigenden Infektionszahlen gegensteuern zu können. Aufgrund dieser äußerst kritischen Situation griff die Stadt Straubing auf die Möglichkeit der § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV zurück. Aus den vorgenannten Gründe lagen dessen Voraussetzungen lagen im Fall des Betriebs des zusätzlichen Impfzentrums vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
...
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]