Digitale Anwendung Kinder
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Anwendung Kinder
Gegenstand des Vertrags und Ziel ist es, Kindern den gesundheitsorientierten Einsatz digitaler Anwendungen über eine App zu vermitteln, und sie beim Aufwachsen in der Erhaltung ihrer mentalen Gesundheit zu unterstützen. Hierfür benötigt die SBK eine Anwendung, die eine Vielzahl von altersgerechten gesundheitspsychologischen Kursen anbietet und durch spielerisch gestaltete Übungen ergänzt werden können. Die Kinder werden so mit dem passenden Handwerkzeug für einen psychisch gesunden Alltag ausgestattet.
Gegenstand des Vertrags und Ziel ist es, Kindern den gesundheitsorientierten Einsatz digitaler Anwendungen über eine App zu vermitteln und sie beim Aufwachsen in der Erhaltung ihrer mentalen Gesundheit zu unterstützen. Hierfür benötigt die SBK eine Anwendung, die eine Vielzahl von altersgerechten gesundheitspsychologischen Kursen anbietet und durch spielerisch gestaltete Übungen ergänzt werden können. Die Kinder werden so mit dem passenden Handwerkzeug für einen psychisch gesunden Alltag ausgestattet. Die SBK sucht eine Meditations- und Entspannungs-App für Kinder, die mit spielerischen Übungen, Achtsamkeitstechniken und präventiven Methoden der Verhaltenstherapie hilft gesund, selbstbewusst und weniger gestresst aufzuwachsen. Dafür bietet die App mehr als 30+ Std. kindgerechtes Hörerlebnis in Form von Meditationen, Entspannungs- und Einschlafgeschichten, Traumklängen und Yogaübungen an. Ziel ist es, psychische Gesundheitsprävention in der Breite für Familien zugänglich zu machen und so dem Trend der zunehmenden psychischen Leiden unter Kindern entgegenzuwirken. Zielkunden sind junge gesundheitsbewusste Familien mit Kindern von 4 bis 12 Jahren. Diese wird eigenständig von Kindern oder gemeinsam mit Eltern in der Familie genutzt. Hierbei lernen Kinder in psychoedukativen Geschichten, wie sie auf ihre psychische Gesundheit achten und diese möglichst erhalten können. Entsprechend der Zielgruppe sind sämtliche Inhalte in einen spielerischen Gesamtkontext gepackt, welche sich an einem Weltraumreise-Narrativ bedient. Mit Achtsamkeitsmeditation und Lerninhalten aus der Verhaltenstherapie erlernen Kinder wissenschaftlich fundierte Techniken zur Stressreduktion, zur Emotionsregulation bei Wut, Trauer oder Angst, sowie zum Einschlafen. Die enthaltenen Kinderyoga-Übungen bieten neben dem Erlernen eines gesunden Körperbewusstseins auch die Möglichkeit zur sportlichen Aktivierung im Zuhause.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Aumio ist unserem Wissen nach das einzig deutsche Digitalangebot für Kinder und Jugendliche, welches die folgenden Merkmale für sich beanspruchen kann. Alle Inhalte werden von klinischen Psycholog:innen entwickelt. Die Entwickler:innen der Inhalte sind durch ZPP-zertifizierte Präventionstrainer:innen für Stressprävention bei Kindern. Aumio ist ein nach Leitfaden Prävention GKV Spitzenverband entwickeltes, durch ZPP zertifizierfähiges Präventionsangebot, welches lediglich auf die rechtliche Freigabe zur Zertifizierung wartet (durch Zulassung von digitalen Angeboten für Menschen unter 16 Jahren im Leitfaden Prävention des GKV SV). Eine Eigenzertifizierung durch die SBK wurde vorgenommen. Die Inhalte der App Aumio entsprechen dem Leitfaden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V des GKV-Spitzenverbandes – in der jeweils gültigen Fassung. Das Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement umfasst die Präventionsprinzipien Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (multimodales Stressmanagement) sowie Förderung von Entspannung (vgl. Kapitel 5.4.3 des Leitfadens Prävention), für digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote auch die Förderung von Erholung i. S. Stärkung schlafförderlichen Verhaltens.
Es gibt auch keine andere Ersatzlösung: Nein. Beschriebene Detaillierung „nach § 20 Abs. 2 SGB V des GKV-Spitzenverbandes“ entwickeltes, durch ZPP zertifizierfähiges Präventionsangebot, welches lediglich auf die rechtliche Freigabe zur Zertifizierung wartet. Auf dem Markt gibt es keine vergleichbare Digitale Lösung. Dies wurde im Rahmen der Marktrecherche festgestellt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Anwendung für Kinder
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de