Bereitstellung und Betrieb von bis zu 750 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2021-0023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 750 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 750 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die die mit dieser Ausschreibung gesuchten Betreiber*innen der Auftraggeberin (AG), dem Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (LHM), jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive der Betriebsführung zur Verfügung stellen.
Ziel der Unterbringung ist es, wohnungslose, zur Unterbringung berechtigte Familien mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft in München zu versorgen. Diese Form der Unterbringung ist stets als Übergangsversorgung zu verstehen, während derer eine Wohnperspektive erarbeitet werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die städtische Bezirkssozialarbeit (BSA) oder ein von der AG beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Landeshauptstadt München,
Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Wohnungslosenhilfe und Prävention,
Fachplanung Unterbringung, S-III-WP/S 3,
Franziskanerstraße 8,
81669 München
Insgesamt sollen im Rahmen dieser Ausschreibung bis zu 750 Bettplätze für Familien beschafft werden. Jeder Beherbergungsbetrieb hat über mindestens 40 und bis maximal 200 Bettplätze zu verfügen. Kleinere oder größere Einheiten sind nicht Ausschreibungsgegenstand.
Die angebotene Belegungszeit muss mindestens fünf Jahre betragen, längstens darf sie bis zum 31.12.2032 gehen, der zugleich das Ende der Vertragslaufzeit darstellt. Unabhängig von diesen zu beachtenden Vorgaben kann der*die Bieter*in grundsätzlich frei über den Zeitraum der Bereitstellung der Bettplätze im angebotenen Beherbergungsbetrieb entscheiden. Der Beginn des Belegungszeitraums ist auf den ersten Tag eines Monats festzulegen, das Ende des Belegungszeitraums auf den jeweils letzten Tag eines Monats.
Der Belegungszeitraum muss spätestens zwei Jahre nach Zuschlagserteilung beginnen und die Belegung erfolgt nach Freigabe der Unterkunft durch die AG. Die AG erhält für den angebotenen Zeitraum das alleinige Belegungsrecht für die angebotenen Unterbringungsplätze. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 70 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze.
Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen dem/der Betreiber*in und den durch die AG eingewiesenen / vermittelten Personen (Bewohner*innen) zustande. Das Bettplatzentgelt schulden auf dieser Basis ausschließlich die Bewohner*innen, nicht die AG.
Angeboten werden können nur Bettplätze in Mehrbettzimmern. Doppelzimmer können nur dann angeboten werden, wenn mindestens zwei Doppelzimmer durch eine Verbindungstür zu einer größeren Wohneinheit verbunden werden können. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt entrichtet. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17db86669f3-247a55a04d9544f6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Umfang Ausschreibungsgegenstand (max.): 750 Bettplätze bis 31.12.2032.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.