BalWin 1&2 Planfeststellungsverfahren - Technische Planung & Projektkoordination Landtrasse Referenznummer der Bekanntmachung: 191128
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4516
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=191128
Abschnitt II: Gegenstand
BalWin 1&2 Planfeststellungsverfahren - Technische Planung & Projektkoordination Landtrasse
Gegenstand der vorgesehenen Beauftragung ist die Genehmigungsplanung (technische Planung) für die Landtrasse zweier Offshore-Netzanbindungssysteme (Landkabel) n Niedersachsen.
Gegenstand der vorgesehenen Beauftragung ist die Genehmigungsplanung (technische Planung) für die Landtrasse zweier Offshore-Netzanbindungssysteme (Landkabel) in Niedersachsen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die entsprechenden Teilnahmekritierien sind ebenfalls innerhalb von Negometrix unter dem Reiter
"Fragebögen" -> Teilnahmewettbewerb -> "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister" niedergeschrieben. Dort sind auch ebenfalls die
referenzierten Formblätter zum Nachweis abgelegt.
Die Teilnahmebedingungen lauten wie folgt:
Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei
einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen. Zu
den Informationen gehören vor allem: vollständiger Name, gesetzliche Vertreter, vollständige Adresse,
Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse. Bitte verwenden Sie das
bereitgestellte Formblatt.
Einreichung eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen
vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des
Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem
Handelsregister einzureichen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Abgabe einer Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer
Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Bitte verwenden Sie
das bereitgestellte Formblatt.
Weitere Informationen zu den genannten Ausschlussgründen sind dem Formblatt als Anhang beigefügt.
Darstellung der Unternehmensorganisation: Insbesondere sollen die Standorte des Unternehmens und die
Eigentümerstruktur beschrieben werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht
auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Erklärung bzw. Auflistung, der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen, für die beabsichtigt wird,
Subunternehmer einzusetzen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als
Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch im Fall der Auftragsvergabe wird nur der ursprünglich
benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des
Konsortialführers wird nur ausnahmsweise akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem
Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung
des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus
der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das
bereitgestellte Formblatt.
Einreichung einer Mitgliedsbescheinigung einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Ausschreibung wird über das elektronische Ausschreibungsportal Negometrix durchgeführt. Die
Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt über den Fragebogen "Teilnahmewettbewerb".
Aufgrund berechtigter Geheimhaltungsinteressen darf der AG dem Interessenten erst nach Erhalt der durch ihn
unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) die Vergabeunterlagen zugänglich machen.
Interessenten ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens möglich, ein NDA über die frei
zugängliche Hauptseite von Negometrix abzurufen und unterzeichnet an den AG zu übermitteln. Der AG wird
dem Interessenten nach Erhalt des unterzeichneten NDAs und einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu
den Unterlagen gewähren.
Zur Prüfung der Eignung des Interessenten sind alle in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer III.1)
„Teilnahmebedingungen“ genannten Voraussetzungen zu erfüllen; zum Nachweis der Erfüllung sind die
geforderten Unterlagen / Formblätter einzureichen. Für die Einreichung der geforderten Informationen sind
die auf Negometrix bereitgestellten Vorlagen zu verwenden. Das Fehlen einer einzelnen Erklärung oder
eines einzelnen Nachweises kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form (in einem standardisierten Datenformat, z.B. PDF- und
MS-Office-Formate) ausschließlich über die Plattform Negometrix einzureichen. Eine Vorabeinsendung der
Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder auf dem Postwege ist nicht statthaft. Der AG wird nur Unternehmen zur
Abgabe eines Angebots auffordern, die sich erfolgreich für diese Ausschreibung beworben haben.
Der AG behält sich das Recht vor, die Leistungsbeschreibung des Ausschreibungsgegenstands nachträglich im
Laufe des Vergabeverfahrens anzupassen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten.
Der AG ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstands insgesamt auf eine Projektgesellschaft
(Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter
an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrags an
einer solchen beteiligen werden.
Der AG behält sich die nachträgliche Vergabe weiterer Leistungen an den erfolgreichen Bieter in diesem
Vergabeverfahren gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 6 SektVO ausdrücklich vor.
Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und
Vorschriften sowie unter weiteren folgenden Vorbehalten:
- dass eine Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung vorhanden ist
- dass die Bundesnetzagentur der Investitionsmaßnahme für die Netzanbindung zustimmt bzw.
die Netzanbindung aus regulatorischer Sicht notwendig ist
- dass die Investitionsfreigabe des Finanzministeriums der Niederlande erfolgt
- dass die erforderlichen Genehmigungen oder Planfeststellungsbeschlüsse realisierbar sind
- dass die Netzanbindung technisch notwendig ist, um die Leistung aus dem Cluster abzuführen
- dass bezuschlagungsfähige Angebote vorliegen
Die Interessenten/Bieter sind verpflichtet, sämtliche ihrer Meinung nach vorhandenen Fehler in dieser
Bekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen unverzüglich beim AG anzuzeigen.
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser offiziellen EU-Bekanntmachung maßgeblich ist, falls
der Bekanntmachungstext in anderen Publikationen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren
Angaben wiedergegeben wird. Das gleiche gilt auch, falls der AG den Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung
oder Teile davon an anderen Stellen unvollständig oder anderslautend aufführt.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Auf die Fristlegung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird
ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland