Ingenieurleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing mit den Bahnhöfen Willibaldstraße, Am Knie und Pasing Referenznummer der Bekanntmachung: J60b330620
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing mit den Bahnhöfen Willibaldstraße, Am Knie und Pasing
Erbringen von Ingenieurleistungen (Planungs-, Ausschreibungs- Objektüberwachungs- und
Objektbetreuungsleistungen) nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für
Anlagen der Anlagengruppen 4, 5, 7, und 8. Die Gesamtheit der zu planenden Anlagen wird mit dem
Begriff Kommunikations- und Leittechnik bezeichnet. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen umfassen
Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Das Projekt Verlängerung der U5-
West nach Pasing unterliegt den Vorgaben und dem Verfahren nach der Verordnung über den Bau und Betrieb
der Straßenbahnen (BOStrab).
Stadtbezirke 25 (Laim) sowie 21 (Pasing-Obermenzing), München
Die bestehende U-Bahn-Linie U4/5 endet derzeit am U-Bahnhof Laimer Platz, der am 24.3.1988 eröffnet wurde.
Die U5-West nach Pasing ist die westliche Verlängerung dieser U-Bahn-Linie. In diesem Streckenabschnitt sind 3 Bahnhöfe enthalten:
1. Willibaldstraße,
2. Am Knie,
3. Pasing.
Die Gesamtmaßnahme umfasst 3 Planfeststellungsabschnitte und ist aufgegliedert in 2 Planungs- und Bauabschnitte, die von 2 unterschiedlichen Hauptplanern bearbeitet werden. Die ausgeschriebenenIngenieurleistungen für die Kommunikations- und Leittechnik umfassen beide Planungs- und Bauabschnitte, die durch den Auftragnehmer gesamtheitlich über die gesamte Strecke hinweg geplant werden sollen.
Es sind Anlagen der Technischen Ausrüstung zu bearbeiten, die folgenden Anlagengruppen (AGR) nach § 53 Abs. 2 HOAI zugeordnet werden können:
— AGR 4 Starkstromanlagen,
— AGR 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagengruppen,
— AGR 7 nutzungsspezifische Anlagen,
— AGR 8 Gebäudeautomation bzw. Automation von Ingenieurbauwerken.
Die zu bearbeitenden Anlagen werden in Anlehnung an § 54 Abs. 1 Satz 2 in funktional gleichartige Gruppen (FGR) gegliedert:
— FGR (1) – Fernwirktechnik,
— FGR (2) – Kommunikationstechnik,
— FGR (3) – Informationssysteme,
— FGR (4) – Brandmeldeanlagen,
— FGR (5) – Beschallungsanlagen,
— FGR (6) – Netzwerktechnik,
— FGR (7) – Funktechnik,
— FGR (8) – Leitungsanlagen,
— FGR (9) – Zugsicherungstechnik.
Für den Anschluss der Neubaustrecke an die Bestandsstrecken sind in enger Abstimmung mit dem Betreiber der U-Bahn München (Stadtwerke München GmbH, nachfolgend mit „SWM“ bezeichnet) Konzepte und Umbauphasen auszuarbeiten.
Die Ingenieurleistungen für die FGR (9) – Zugsicherungstechnik werden auftraggeberseits von den SWM erbracht. Deren Ergebnisse müssen von Auftragnehmer in das Gesamtprojekt integriert werden. Bei der Leistungserbringung muss aufgrund zergliederter organisatorischer Zuständigkeiten sowie vielfältiger Berührungspunkte und Überlappungen eine intensive Koordination mit allen Beteiligten erfolgen. Bei der Planung sind Vorgaben der SWM und bereits vorhandene Infrastrukturen zu berücksichtigen. Beispielsweise sind neue Leittechnikeinrichtungen an das vorhandene Leittechniksystem anzuschließen. Die Anlagen der Technischen Ausrüstung haben großen Einfluss auf die Gestaltung des Rohbaukörpers. Daher sind alle rohbaurelevanten Angaben bereits in der Vorplanung (Leistungsphase 2) detailliert auszuplanen und dem Rohbauplaner zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen vom Auftragnehmer die von der Tragwerksplanung der Rohbaufirma erstellten Schalpläne auf Konsistenz mit der Anlagenplanung der Auftragnehmers geprüft werden.
Das Genehmigungsverfahren nach BOStrab ist ein iterativer Prozess, der sämtliche Projektstufen bis zur Betriebsgenehmigung nach Baufertigstellung und Inbetriebnahme begleitet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
a) Grundauftragsleistungen:
Die mit Zuschlagserteilung fest beauftragten Grundauftragsleistungen umfassen die Leistungsstufen 1 und 2.
aa) Leistungsstufe 1 umfasst dabei die Grundleistungen der Lph. 1-4, mit Ausnahme der Grundleistungen der
FGR 9, Zugsicherungstechnik, der Lph. 2-4; Leistungsstufe 1 umfasst außerdem besondere Leistungen, wie
insbesondere:
— Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und
einschränkenden Gegebenheiten in der Lph 1,
— Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung in den Lph 2-4.
bb) Leistungsstufe 2 umfasst die Grundleistungen der Lph. 5, mit Ausnahme der Grundleistungen der
Leistungsphase 5 für die FGR (9) – Zusicherungstechnik. Die Leistungsstufe 2 umfasst außerdem besondere
Leistungen, wie insbesondere:
— Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung,
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners bzw. des Rohbauunternehmers auf
Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung und der fortgeschrittenen Ausführungsplanung,
— Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von bereitgestellten Betriebsmitteln bzw. Geräten.
b) Optionsauftragsleistungen:
Die Leistungsstufen 3 bis 5 stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß
Nummer 3.3 des Vertrages abruft.
aa) Leistungsstufe 3 umfasst:
— die Grundleistungen der Lph. 6, mit Ausnahme der Grundleistungen der Leistungsphase 6 für die FGR (9)
– Zusicherungstechnik. Die Leistungsstufe 2 umfasst außerdem besondere Leistungen, wie insbesondere
Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung, und
— die Grundleistungen der Lph 7, mit Ausnahme von Leistungen, die der Auftraggeber erbringt, wie Einholen
von Angeboten, Durchsicht und Nachrechnen der Angebote, aufstellen des Preisspiegels, Führen von
Bietergesprächen unter Teilnahme des Auftragnehmers, Zusammenstellen der Vergabeunterlagen und
Mitwirkung bei der Auftragserteilung, und der FGR 9 - Zugsicherungstechnik. Besondere Leistungen der Lph 7:
Prüfung und Werten von Nebenangeboten.
bb) Leistungsstufe 4 umfasst: Grundleistungen der Lph 8, mit Ausnahme von Leistungen, die der Auftraggeber
erbringt, wie Förmliche Abnahme, Antrag auf behördliche Abnahmen, und der FGR 9 - Zugsicherungstechnik.
Besondere Leistungen der Lph 7: Prüfung und Werten von Nebenangeboten
cc) Leistungsstufe 5 umfasst: Grundleistungen der Lph. 9, mit Ausnahme der Grundleistungen der
Leistungsphase 9 für die FGR (9) – Zusicherungstechnik. Besondere Leistungen der Lph 9: Überwachen der
Beseitigung von Mängeln, Bestandsplanung bzw. Bestandsdokumentation.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung
auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Er behält sich zudem vor, die Übertragung von Leistungen auf einzelne Anlagen oder Teilanlagen einzelner
Leistungsphasen zu beschränken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing mit den Bahnhöfen Willibaldstraße, Am Knie und Pasing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.
2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland