Kommunal-LKW mit diversen Anbauten Referenznummer der Bekanntmachung: 21-VgV066
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunal-LKW mit diversen Anbauten
Die Stadt Neu-Ulm beschafft im Rahmen eines offenen Verfahrens einen Kommunal-LKW mit Kipper, Wechselsystem, Kran und Aufbausolestreuer.
Los 1: Kommunal-LKW
Los 2: Kipper / Wechselsystem / Kran
Los 3: Aufbausolestreuer
Alle Anbauteile werden bei einem Hersteller, Lieferant, oder Vertragswerkstatt verbaut. Das betrifft das Wechselrahmensystem, Krananlage, Kipper, Winterdiensteinrichtung (ausgenommen Schneepflugplatte), Load-Sensing-Pumpe und Streuer Anpassung.
Kommunal-LKW
Der Der Kommunal-LKW muss den geltenden Normen, Unfallverhüttungs- und Arbeitsvorschriften, sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen.
- Fahrzeugart: Wechselaufbau Dreiseiten-Kipper
- Gewichtsvariante: 18 Tonnen
- Allradantrieb mit Achssperren
- Schadstoffklasse EURO 6 SCR
- geeignet für den Winterdienstbetrieb mit Schneepflug
- es muss gewährleistet werden, dass der Vorhandene Schneepflug angebaut werden kann
Schneepflug Hersteller und Typ: Epoke SSL 300/3; 890 kg oder Schmidt Cirron SL 34
Anforderung Load-Sensing Pumpe: Es muss eine Loud-Sensing Pumpe vor der Kupplung am Motor angebaut werden. Dazu ist ein entsprechender Anschluss mechanisch an der Kupplungsglocke zu liefern.
Nebenantrieb Motorleistung-Abhängig am Schwungrad.
Damit wird der Schneepflug, der Kombi-Streuer FS 100, der Kommunalkran, das Wechselsystem, die
Kippeinrichtung, Anhänger, etc. versorgt.
Größe der Load-Sensing-Pumpe 90 bis 110 cm3, bei einer
Drehzahl von 1000 1/min und 120 Liter Leistung für die Aggregate.
Nach der Druckleitung der L-S Pumpe muss ein Verteilerblock mit mind. 12 Ausgängen angebaut werden.
Am Bedienpult neben dem Fahrersitz muss jeder Kreis individuell einstellbar sein (Durchflussregler)
Ein Zwischenblock für den Anhänger-Kipperkreis muss angebaut werden.
Alle sonstigen Anforderungen müssen der DIN mit Ausnahme der Minusdifferenzen entsprechen.
-Schneepflugplatte höhenverstellbar nach DIN 76060-A
ohne Hydraulikpumpe passend zu Aufnahme der genannten Schneepflüge
- weitere technische Anforderungen, siehe Leistungsverzeichnis
Nach der Auslieferung des Fahrzeugs an den Baubetriebshof der Stadt Neu-Ulm ist eine Einweisung
durchzuführen
Kipper Wechselsystem Kran
Die Stadt Neu-Ulm Baubetriebshof beschafft im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einen Kipper/ Wechselsystem inkl. Rahmen mit Kran.
Das Kipper/Wechselsystem muss den geltenden Normen, Unfallverhüttungs- und Arbeitsvorschriften, sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen.
Der Fahrzeug-Umbau und Anbau von Wechselsystem, Kipper, Load-Sensing-Pumpe und Ladekran erfolgt bei einem Aufbauhersteller.
Kipperbrücke
Länge: ca. 4150 mm
Breite: ca. 2550 mm
Hilfsrahmen:
Feinkornbaustahl, Längsträger, Pressenaufnahme, Kippträger
Drehrohr mit geräuschgedämpften Kugeln, Versteifung zwischen Pressenstrebe und Drehrohr
Kippernägel mit Überkreuzstrecksicherung, Kipperfangseil
Befestigung am Fahrgestell nach Lkw-Aufbaurichtlinien.
Im vorderen Bereich verlängert und verstärkt zur Montage eines Ladekrans bis 10 mto.
Kipprahmen:
Niedrigste Leichtbauweise, verwindungssteif, beidseitig Schüttleisten, 5 Paar Zurrhaken.
Boden:
4 mm Hardox-Blech oder vergleichbar, ausklappbare Zurrlaschen 20 kN blecheben einschiebbar.
Anzahl und Aufteilung nach EN 12640
Hydraulik:
Mehrstufige Hochdruckpresse
Alle Stufen hartverchromt
Kardanische Aufhängung mit Endabschalter ohne Hydraulikpumpe und Öltank
(Lieferumfang Ladekranhersteller)
Pneumatischer Kippgeber im Fahrerhaus
(Heben /Senken gerastet, Kippventil
Montage des Ladekrans inkl. Anschluss Hydraulik und Verkabelung sämtlicher Leitungen
Wechselsystem Ressenig oder vergleichbar (Anlage Bild, Vergabeunterlagen)
Hydraulikanlage komplett für Wechselsystem bestehend aus:
1 St. Schiebezylinder
4 St. Gleichlaufzylinder zum Anheben der Anbauten
Umschaltventil (z.B. Kipper / Wechselsystem)
Mehrfachsteuerbock
Multikupplung für Hydraulikverbindung
Steckverbindung für Luft und Elektrik
Halter am Aufbau für die Leitungen für leichtes Wechseln
Kipper:
Hilfsrahmen abnehmbar in Schnellwechselvorrichtung
Bolzen/Buchsen mit Schiebezylinder verschiebbar.
Aufnahmen für Schiebzylinder und Hubzylinder 2 St.
mech. Aufbauverriegelungen rot lackiert
Lackierung der Anbauteile in RAL 9011 Graphitschwarz
Streuer-Rahmen:
Hilfsrahmen abnehmbar in Schnellwechselvorrichtung Bolzen/Buchsen mit Schiebezylinder verschiebbar.
Vorgaben Ladekran:
Lkw Ladekran, Aufbau zwischen Fahrerhaus und Kipper angeflanscht auf den Wechselträgersystem mit Kipper
PK 12.501 SLD 5 oder vergleichbar
Grundgerät:
Hubmoment 112,2 kNm (11,4 mt)
Einstufung HC1 HD4/S2 nach EN 12999
Schnellgängiges Ausschubsystem mit Rückölverwertung und Innenliegender Öldurchführung
Kniehebel am Knickarm
Elektronisches HPL mit automatischer Aktivierung
Schwenkwerk mit Schwenkzylindern
Schwenkbereich 400 Grad
Einzelstützsteuerung mit entsperrbaren Rückschlagventilen an den Stützzylindern
Libelle an beiden Bedienständen
Schwenkbare Stützteller
Zertifizierung :
Konformitätserklärung
CE Kennzeichen ab Werk
Ablegen des Kranes innerhalb der Ladefläche.
(Aufstellen des Greifers auf die Bordwand nicht erlaubt)
- weitere technische Anforderungen, siehe Leistungsverzeichnis
Aufbausolestreuer
Die Stadt Neu-Ulm Baubetriebshof beschafft im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einen
Aufbausolestreuer.
Der Aufbausolestreuer muss den geltenden Normen, Unfallverhüttungs- und Arbeitsvorschriften, sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen.
Kombistreuer FS 100
Zwei-Kammer-Streuer
Aufbau am Wechselrahmensystem
Inhalt Trockenstoff: ca. 4,4 m3
Sole Seitentanks: ca. 2.225 Liter
Sole Fronttank: ca. 3.300 Liter
Statistiken mit Auflistung von Ausbringmengen, Fahrstrecke, Fahrzeit, Betriebsstrecke und Betriebszeit
- weitere technische Anforderungen, siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Eignungsnachweis entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagenbeiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) zu erbringen.
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. § 123 und § 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit
des Unternehmens in Frage stellt.
- Erklärung, dass das Unternehmen in den vorangegangenen beiden Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG
gem. § 21 Abs. 1 AEntG oder
gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, bzw. ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätig wurde.
Alle folgenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden über Formblatt L124 abgefragt.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der
Untersuchungsmöglichkeiten des Unternehmens.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
- (Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers) Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für die Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmter technischer Anforderungen oder Normen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]