Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2021-228560
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Randersacker
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.randersacker.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20
Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20
Los 1: Fahrgestell und Aufbau
Los 2: Beladung
Fahrgestell und Aufbau
Randersacker, Landkreis Würzburg
Beschaffung eines HLF 20
Los 1: Fahrgestell und Aufbau
Los 2: Beladung
Randersacker, Landkreis Würzburg
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20 gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Beladung
Nationale Identifikationsnummer: DE811968670
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20 gemäß Ausschreibungsunterlagen
Nationale Identifikationsnummer: DE320081069
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottendorf
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97228
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]