Beschaffung Leasing/Miete von zwei (2) Cryo Elektronenmikroskopen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-042
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Leasing/Miete von zwei (2) Cryo Elektronenmikroskopen
Das HMGU plant am Standort Neuherberg einen vollständigen Kryo-Elektronenmikroskopie- (Kryo-EM) und -Tomographie-Workflow zu etablieren. Essentielle wissenschaftlichen Ziele sind Anwendungen für die Einzelpartikelanalyse (= SPA (single particle analysis)) in der Wirkstoffforschung und die zelluläre Kryo-EM-Tomographie. Zu diesem Zweck sollen ein 300 kV (= Kilovolt) und ein 200 kV Kryo-Transmissionselektronenmikroskop angemietet werden. Die neuen Geräte müssen uneingeschränkt kompatibel mit den am HMGU bereits vorhandenen VitrobotTM und AquilosTM kryogenem Rasterelektronenmikroskop mit fokussiertem Ionenstrahl (cryo-FIB SEM = HMGUs AquilosTM cryogenic focused ion beam scanning electron microscope) von ThermoFisher Scientific sein. Dies ist unabdinglich da die beiden neuen kryogenen Transmissions-elektronenmikroskope in den gesamten Kryo-EM-Arbeitsablauf von der Vitrifikation (Vitrobot), dem Schneiden von Kryolamellen (cryo-FIB SEM), dem Probenscreening (200 kV-Gerät) bis zur hochpräzisen Probenanalyse (300 kV-Gerät) integriert werden sollen.
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Abteilung Einkauf (Vergabestelle)
Ingolstädter Landstr. 1
85764 München
Leasing/Miete von je einem - 300 kV Kryo-Transmissionselektronenmikroskop - 200 kV Kryo-Transmissionselektronenmikroskop inkl. Garantie, Service (inkl. Vollwartung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Leasing/Miete von zwei (2) Cryo Elektronenmikroskopen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.