Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 21 D 0207
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
Der Freistaat Bayern plant auf dem Gelände „Am Tännig“ im Süden Bamberg zwischen der Bahnlinie und der B22 bzw. Berliner Ring einen Neubau für die Landespolizei Bamberg.
Die ca. 3.700 m2 Nutzfläche verteilen sich auf 2 Dienststellen, der Polizeiinspektion Bamberg-Land, der Verkehrspolizeiinspektion und auf ein Zentrum für polizeiliches Einsatztraining mit Raumschießanlage. Weiterhin ein Nebengebäude mit Polizeihof für die Unterbringung der Dienstfahrzeuge. KG 300+400: ca. 18,5 Mio. € brutto, Anteil HLS: 3,1 Mio. € brutto. Hierfür werden Planungsleistungen Fachplanung (Grundleistungen und besondere Leistungen) des Leistungsbilder Fachplanung TGA nach §§ 53-56 HOAI, Lph.2-8 (Basishonorarsatz) vergeben.
Umfang:
-Sanitärtechnische Anlagen in Gebäuden
-Heizungstechnische Anlagen unter Einsatz erneuerbarer Energien und Einhaltung diesbezüglicher Gesetze, z.B. GEG
-Raumlufttechnische Anlagen
-Kältetechnische Anlagen
-Nutzungsspezifische Anlagen
-Gebäudeautomationsanlagen
96050 Bamberg
Siehe beiliegende Projektbeschreibung.
Die Bewertung erfolgt anhand der bekannt gemachten Bewertungsmatrix (siehe Anlage "21 D
0207_Bewertungsmatrix_Stufe 1"). Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien erfolgt eine Punktebewertung von 0-5 Punkten. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtwertung.
Bewertungsmaßstab für Punktezuordnung:
5 Punkte: der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt
4 Punkte: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
3 Punkte: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen.
2 Punkte: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen.
Die Unterlagen enthalten nur wenige wertungsfähige Aussagen.
1 Punkt: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen.
0 Punkte: Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal ungenügend bzw. unzureichend sind.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerber durch Los getroffen (§75 Abs. 6 VgV).
Stufenweise Beauftragung gemäß Vertrag mit Anlagen:
Beauftragung (mit Vertragsschluss): Projektunterlage / PU: Lph. 2 HOAI
Weiterbeauftragungen:
-Projektplanung / PP=Lph. 3-6 HOAI
-Projektdurchführung / PD=Lph. 7-8 HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/219621
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- des Studiums der Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studiengang) inkl. Abschluss Bachelor und/oder Master / Diplom) an einer allgemein anerkannten Hochschule oder Universität (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Gebäudetechnik).
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der ("allgemeine") Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2018/2019/2020) in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (2018/2019/2020) in EUR netto anzugeben.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlagen "21 D 0207_Bewertungsmatrix_Stufe 1"
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind bis zu 3 geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten, jedoch mindestens 2 Referenzen. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, allerdings maximal 5 Jahre zurück.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Nähere Angaben zu allen erforderlichen bewertungsrelevanten Kriterien siehe Anlage "21 D 0207_Bewertungsmatrix_Stufe 1".
Für den Nachweis der Referenzen sind die Anlagen "21 D 0207_Referenzblatt zu Nr. 4.3.1_III.6 Bewerberbogen (Ref.1-3)" in erforderlicher Anzahl zu verwenden.
Es werden 3 Referenzen gewertet und diese sind für die Bewertung eindeutig zu benennen.
Wird nur eine Referenz eingereicht, wird die fehlende zweite und dritte Referenz mit "0" Punkten bewertet. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1 bzw. Anlage "21 D 0207_Referenzblatt zu Nr. 4.3.1_III.6 Bewerberbogen (Ref.1-3)) sind max. 3 DIN A4 Seiten mit Zeichnungen, Bildern etc. zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt.
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Es sind die Studien- und Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung des verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber oder verantwortliche Führungskraft) sowie deren Vertreter vorzulegen.
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens:
Eine Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in der letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) Gesamtzahl der Beschäftigten und Anzahl der Ingenieure (Bachelor/Maser/Diplom) für die beworbene Leistung wird gefordert. Praktikanten werden nicht gewertet. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl wird gemäß Anlage "21 D 0207_Bewertungsmatrix_Stufe 1" bewertet.
Die geforderten Referenzen / Projekte müssen mindestens bis Lph. 5 abgeschlossen sein, sonst erfolgt ein Ausschluss der jeweiligen Referenz.
BauKaG bzw. BayIngG siehe Nr. III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/219621
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9